DGUV Vorschriften

Um ihrem Auftrag nach § 14 Sozialgesetzbuch Ⅶ (SGB Ⅶ) nachzukommen, erlassen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen (Unfallversicherungsträger, UVT) Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften). Diese sind autonome Rechtsnormen, die von den UVT gemäß § 15 SGB Ⅶ erlassen werden. Unfallverhütungsvorschriften werden von den Fachbereichen der DGUV erarbeitet.

DGUV Vorschriften benennen Schutzziele für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie branchen- oder verfahrensspezifische Forderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Sie haben im Sinne des SGB VII Gesetzescharakter, sind also rechtsverbindlich.

Jeder UVT erlässt nur die für seinen Bereich relevanten Unfallverhütungsvorschriften, für die Berufsgenossenschaft Holz und Metall sind dies die folgenden 14 Vorschriften: