Sicherheitsbeauftragte (Sibe)

Das Bild des Sicherheitsbeauftragten (Sibe), wie es hauptsächlich durch die Situation in größeren Betrieben schon traditionell geprägt wird, beschreibt einen Kollegen unter Kollegen, der auf sicherheitsgerechtes Handeln hinwirkt und der durch Beobachtung der Arbeitsplätze in seinem Wirkungsbereich hilft, Unfälle zu vermeiden. Dabei hat er weder Weisungsbefugnis noch zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortung für Arbeitssicherheit.

Sibe sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig, treten gegenüber den Mitarbeitern als Multiplikator auf und wirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion. Als "Gute Praxis" hat sich z.B. der Einsatz von Sibe als Paten für Betriebsneulinge herausgestellt.

Der Sibe ist ein Erfolgsmodell, der als gutes Beispiel für eine funktionierende ehrenamtliche und damit kostengünstige Tätigkeit in Betrieben dienen kann. Wenn je nach Branche und Betriebsstruktur die richtige Auswahl, eine vernünftige Aufgabenstellung und Organisationsform sowie die geeignete Aus- und Fortbildung gesichert ist, werden Sibe dauerhaft eine wichtige Rolle in der Arbeitsschutzorganisation der Betriebe einnehmen.

  • Sicherheitsbeauftragte, Teil 1
  • Sicherheitsbeauftragte, Teil 2
  • Sicherheitsbeauftragte, Fortbildung
  • Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil 1
  • Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil 2
  • Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil 3
  • Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Teil 4
  • Sicherheitsbeauftragte aus KMU, Fortbildung
  • Sicherheitsbeauftragte in der Verwaltung - 1. Teil
  • Sicherheitsbeauftragte in der Verwaltung - 2. Teil