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Tätigkeiten an Aufzugsanlagen

DGUV Information 209-053
Diese DGUV Information findet Anwendung bei allen Tätigkeiten an Aufzugsanlagen.
Sie gilt für:
- Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU des Euro päischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 251)
- Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 24) und Personenumlaufaufzüge