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Stückverzinken

DGUV Information 209-086

Diese DGUV Information findet Anwendung auf das Feuerverzinken (Stückverzinken, Schleuderverzinken) von metallischen Werkstücken einschließlich der damit verfahrensbedingt verbundenen Vor- und Nacharbeiten.
Sie findet keine Anwendung auf kontinuierliche Verzinkungsverfahren, galvanisches Verzinken, thermisches Spritzverzinken.