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Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten

DGUV Information 209-088
Diese DGUV Information findet Anwendung auf das Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten unter Verwendung von Reinigungseinrichtungen.
Sie findet findet keine Anwendung auf
- das Behandeln von Textilien, Pelzen und Leder,
- das Reinigen, Entschichten und Auswaschen von Siebdruckformen,
- das Verspritzen von Reinigungsflüssigkeiten mit Flüssigkeitsstrahlern,
- die Gebäudereinigung.