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Quarzhaltiger Staub in der Gießerei-Industrie - Branchenlösungen gemäß TRGS 559

DGUV Information 209-095
Diese Branchenlösungen beschreiben begründete Ausnahmen für Arbeitsbereiche/Branchen der Gießerei-Industrie, in denen der Beurteilungsmaßstab für Quarz (A-Staub) von 0,05 mg/m³ derzeit noch nicht unterschritten wird.
Gießereien, die nicht mit quarzhaltigem mineralischen Basisformstoff oder mit metallischen Dauerformen arbeiten, sind von dieser Branchenlösung ausgenommen.