Ausschreibungen der BGHM

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Die BGHM ist ein öffentlicher Auftraggeber und muss Aufträge grundsätzlich im Wettbewerb vergeben. Näheres ist in dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) nachzulesen.

Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend.