Winden, Hub- und Zuggeräte
Winden, Hub- und Zuggeräte dienen dem Heben, Senken, Ziehen, Spannen oder Drücken von Lasten.
Sie finden Anwendung in nahezu allen Branchen und in einer weiten Palette von einfachen bis hin zu hoch-anspruchsvollen Ausführungsformen.
Prüfung
Die regelmäßige Prüfung von im Betrieb befindlichen Winden, Hub- und Zuggeräten obliegt gemäß BetrSichV den Betreibenden Unternehmen.
Zur Prüfung solcher Winden, Hub- und Zuggeräten gehört aufgrund Ihrer begrenzten Nutzungsdauer die Ermittlung der Restnutzungsdauer.
Spätestens seit dem 31. Dezember 1997 ist bei der regelmäßig wiederkehrenden Prüfung von kraftbetriebenen Seil- und Kettenzügen zum Heben von Lasten sowie von kraftbetriebenen Kranhubwerken die verbleibende Restnutzungsdauer zu ermitteln und im zugehörigen Prüfbuch festzuhalten (DGUV Vorschrift 55, §22, §23a und §37).
Geräte, zu denen diesbezüglich keine Unterlagen vorliegen, werden entgegen der Vorschrift betrieben und müssen einer Generalüberholung unterzogen werden (DGUV Vorschrift 55, §37 und §38).
Im Rahmen der Generalüberholung wird eine Nutzungsdauer und die Betriebsbedingungen im zugehörigen Prüfbuch festgehalten (DGUV Vorschrift 55, Anhang 1). Damit werden die Rahmenbedingungen geschaffen, künftig Hubwerke vorschriftsmäßig zu betreiben.
Achtung!
- Nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Handhebelzügen als Anschlagmittel ist unzulässig (siehe hierzu das Positionspapier unter dem Fach-Thema Handhebelzüge).
- Elektrokettenzüge ohne Fahrwerk unterliegen der DGUV Vorschrift 54.
- Werden Elektrokettenzüge mit mind. einer zusätzlichen Bewegungsrichtung zur Hubrichtung ausgestattet ( z.B. durch Anbringen eines Fahrwerks), so werden sie zu Kranen und unterliegen der DGUV Vorschrift 52.

Links & Downloads
- 9. ProdSV - (Link: juris) (entspricht Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)
- ArbSchG (Link: juris)
- BetrSichV (Link: juris)
- TRBS-1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln (Link: DGUV)
- TRBS-1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen (Link: DGUV)
- TRBS-1203 Zur Prüfung befähigte Personen (Link: DGUV)
- TRBS 2121 Teil 4 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln (Link: BAuA)
- Neue Europäische Maschinenverordnung (Link: eur-lex)
- DIN EN 1494 Fahrbare oder ortsveränderliche Hubgeräte und verwandte Einrichtungen (Link: DIN)
- DIN EN 1570 Sicherheitsanforderungen an Hubtische (Link: DIN)
- DIN EN 14492 Krane – Kraftgetriebene Winden und Hubwerke (Link: DIN)
- DGUV: Sachgebiet Krane und Hebetechnik (Link: DGUV)
- Prüf- und Zertifizierungsstelle Holz und Metall (Link: DGUV)
- Seilrollenaufzüge beim Turm- und Schornsteinbau (Link: BGBAU)
- Fachthema Handhebelzüge
- Fachthema Krane, Winden, Elektrozüge
- Berechnungsblatt Restnutzungsdauer nach EN 14492
- Betriebsanweisung Winden