Winden, Hub- und Zuggeräte

Winden, Hub- und Zuggeräte dienen dem Heben, Senken, Ziehen, Spannen oder Drücken von Lasten.

Sie finden Anwendung in nahezu allen Branchen und in einer weiten Palette von einfachen bis hin zu hoch-anspruchsvollen Ausführungsformen.

Prüfung

Die regelmäßige Prüfung von im Betrieb befindlichen Winden, Hub- und Zuggeräten obliegt gemäß BetrSichV den Betreibenden Unternehmen.

Zur Prüfung solcher Winden, Hub- und Zuggeräten gehört aufgrund Ihrer begrenzten Nutzungsdauer die Ermittlung der Restnutzungsdauer.

Hierzu finden Sie Berechnungshilfen unter dem Thema Ermittlung der theoretisch verbleibenden Rest-Nutzungsdauer.

Achtung!

  • Nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Handhebelzügen als Anschlagmittel ist unzulässig (siehe hierzu das Positionspapier unter dem Fach-Thema Handhebelzüge).
  • Elektrokettenzüge ohne Fahrwerk unterliegen der DGUV Vorschrift 54.    
  • Werden Elektrokettenzüge mit mind. einer zusätzlichen Bewegungsrichtung zur Hubrichtung ausgestattet ( z.B. durch Anbringen eines Fahrwerks), so werden sie zu Kranen und unterliegen der DGUV Vorschrift 52.
Hebelzug
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