Ermittlung der theoretisch verbleibenden Rest-Nutzungsdauer
Der Unternehmer hat bei kraftbetriebenen Hubwerken den verbrauchten Anteil der theoretischen Nutzungsdauer gemäß §23 (4) Unfallverhütungsvorschrift „Winden, Hub- und Zuggeräte“ DGUV Vorschrift 54 / 55 zu ermitteln (siehe Durchführungsanweisungen zu §23 in DGUV Vorschrift 55 „Winden, Hub- und Zuggeräte“).
Die Ermittlung soll gemäß TRBS1203 durch „Zur Prüfung befähigten Personen“ - früher „Sachkundige“ - erfolgen.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Winden, Hub- und Zuggeräte hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Winden, Hub- und Zuggeräten beurteilen kann
Erforderlichenfalls hat der Unternehmer einen Sachverständigen zu beauftragen.
Als Sachverständige kommen in Betracht:
- von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Sachverständige für die Prüfung von Kranen
- durch die hierfür akkreditierte DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle zertifizierte Prüfsachverständige für Krane
- Sachverständige der Technischen Überwachung,
- Beauftragte der Hersteller.
Die Forderung gilt auch für Hubwerke, die nach EN 14492-2:2019 „Krane – Kraftgetriebene Winden und Hubwerke – Teil 2: Kraftgetriebene Hubwerke“ in A-Klassen eingestuft sind.
Erläuterung
In den vergangenen Jahren wurde meist die zeitbasierte Hubwerkseinstufung (über Volllastlebensdauer gemäß ISO / FEM) von den Herstellern gewählt. Nach EN 14492-2 ist nun aber die zyklusbasierte Hubwerkseinstufung maßgebend und nicht mehr die zeitbasierte Einstufung.
Die gesamte Lebensdauer das Hubwerkes wird danach in maximal zulässigen Lastzyklen des Hubwerkes über die Gesamtlebensdauer angegeben (A-Klassen). Dabei ist die Lebensdauer des Hubwerkes abhängig von der Belastungsart (Q = Lastkollektiv) und der Anzahl der Hubspiele (C = Gesamtzyklen). Diese werden vom Hersteller in der Betriebsanleitung konkret angegeben.
Zum Downloaden
Die Forderung nach Ermittlung der theoretischen Nutzungsdauer kann durch Berechnung erfolgen. Ein Berechnungsprogramm des Sachgebietes dazu können Sie hier herunterladen:
- Fragebogen zur Ermittlung der theoretischen Nutzungsdauer von Hubwerken
- Programm zur Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer von Hubwerken
- Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Lebensdauer mit Betriebsstundenzähler
- Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Lebensdauer ohne Betriebsstundenzähler
- Berechnungsblatt Restnutzungsdauer nach EN 14492
Zuständiger Fachreferent
John Derrick
Abteilung Technologien Holz und Metall
Sachgebiet Krane und Hebetechnik, Intralogistik
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz