Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen

Arbeitsplätze und Verkehrswege befinden sich bei Montage- und Demontagearbeiten auf Baustellen oft in der Höhe. Aufgrund des hohen Risikos kommt dem Schutz vor Absturz eine besondere Bedeutung zu. Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen hängen von der Art des Arbeitsplatzes oder Verkehrsweges und von der möglichen Absturzhöhe ab. Bei der Auswahl der Maßnahmen ist die Rangfolge nach dem S-T-O-P-Prinzip einzuhalten. Oberstes Ziel ist stets, den Absturz zu verhindern, wobei kollektiv wirkende Schutzmaßnahmen den individuellen Maßnahmen (PSA gegen Absturz) immer vorzuziehen sind.
| Absturzhöhen gemäß DGUV Vorschrift 38, ab denen Maßnahmen gegen Absturz auf Baustellen erforderlich sind | |
|---|---|
| ab 0 m | bei Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen an oder über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann |
| > 1 m | für Verkehrswege, die im Rahmen einer Baumaßnahme eingerichtet werden, für frei liegende Treppenläufe und Treppenabsätze sowie für Wandöffnungen |
| > 2 m | an allen übrigen Arbeitsplätzen |
Verkehrswege
Um das Ausrutschen, Stolpern oder Abstürzen auf Zugängen zu Arbeitsplätzen zu vermeiden, müssen diese folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen ausreichend tragfähig sein (eventuell statischer Nachweis).
- Sie müssen sicher begeh- und befahrbar sein.
- Die Breite des Weges muss der Benutzung angepasst sein.
- Ab 1 m Höhe müssen Schutzmaßnahmen gegen Absturz getroffen sein.
Sichere Zugänge zu hochgelegenen Arbeitsplätzen führen über Treppen oder Laufstege. Speziell Treppen werden dem Baufortschritt entsprechend angepasst und ermöglichen den jeweils nachfolgenden Gewerken einen sicheren Aufstieg.
Arbeitsplätze
Arbeitsplätze müssen so eingerichtet werden, dass die Gefährdungen durch Absturz vermieden werden. In der Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen gegen Absturz von Personen nach dieser Rangfolge festzulegen:
- Absturzsicherungen
- Auffangeinrichtungen
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Der Seitenschutz muss ausreichend dimensioniert und so ausgeführt sein, dass ein Hindurch- oder Hinüberfallen verhindert wird. Können aus arbeitstechnischen Gründen Seitenschutz oder Randsicherungssysteme nicht verwendet werden, sind Auffangeinrichtungen wie Dachfanggerüste, Fanggerüste oder Schutznetze einzusetzen. Lassen sich keine Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen verwenden, ist eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) als individuelle Schutzmaßnahme zu benutzen.
Sicherung gegen Durchsturz
Die Gefahr des Durchstürzens besteht bei nicht durchsturzsicheren Flächen oder Bauteilen. Dies kann zum Beispiel verhindert werden durch
- lastverteilende Beläge in Kombination mit Absturzsicherung (z. B. Seitenschutz, Schutz- und Arbeitsplattformnetze) auf nicht tragfähigen Flächen (z. B. Wellplatten aus Asbestzement, Faserzement oder Kunststoffen),
- den fachgerechten Einbau von geprüften, durchsturzsicheren Bauteilen,
- Seitenschutz, Überdeckungen bzw. Unterspannungen bei nicht durchsturzsicheren Lichtkuppeln oder -bändern,
- tragfähige und unverschiebbare Abdeckungen auf Vertiefungen und Öffnungen in Böden und Decken oder durch Seitenschutz.
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Fach-Informationen (FI)