Arbeitsschutz Kompakt Nr. 096

Montage von Fenstern und Verglasungen

Arbeitsschutz Kompakt 096: Montage von Fenstern und Verglasungen

Vor dem Arbeiten:

  • Alle Arbeitsmittel vor Benutzung prüfen (z. B. Handmaschinen, Hebehilfen, Lastaufnahmemittel).
  • Arbeitsmittel vor der Fahrt zur Montagestelle auf Vollständigkeit prüfen (besonders PSA und andere Hilfsmittel). 
  • Qualifikationen des Montagepersonals beachten (z. B. in Bezug auf die Prüfung von Gerüsten, die Benutzung von Hubarbeitsbühnen, eventuelle arbeitsmedizinische Vorsorge).
  • Montageanweisung für die durchzuführende Tätigkeit zur Kenntnis nehmen. 
  • Bei Verwendung von Gerüsten: Auf Gebrauchstauglichkeit prüfen (Vollständigkeit der Gerüste und hinreichende Tragfähigkeit für die Glasmontage [vgl. TRBS 2121 Teil 1, Punkt 4.3.3]).
  • Bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen: Nur Personen mit Befähigung, schriftlicher Beauftragung, allgemeiner Unterweisung und gerätespezifischer Einweisung beschäftigen, Rettungskonzept beachten.
  • Beim Begehen von Flachdächern: Auf Durchtrittsicherheit und Absturzsicherung prüfen.
  • Ladungssicherung der Fenster/Glasscheiben auf dem Fahrzeug sicherstellen.

Während des Arbeitens:

  • Sicherungsmaßnahmen gegen Absturzgefahren (stationäre Gerüste, fahrbare Arbeitsbühnen, Stufenleitern für kurzfristige Arbeiten bis 5 m Höhe [vgl. TRBS 2121 Teil 2 Punkt 4.2.4], PSA gegen Absturz) umsetzen.
  • Auf größeren Baustellen Transportwagen mit Sicherung gegen Umfallen und Arretierung der Rollen einsetzen.
  • Beim Heben und Tragen der Glasscheiben Hebemittel oder ergonomische Unterstützungen einsetzen, bevorzugt mit formschlüssigen Haltevorrichtungen.
  • Haltevorrichtungen erst lösen, wenn die Glasscheibe gegen Um- bzw. Abstürzen gesichert ist.
  • Nur Vakuumheber mit zusätzlicher formschlüssiger Sicherung oder mit zweifachem Reservevakuum und Rückschlagventil verwenden.
  • Bei Handsaughebern Tragfähigkeit prüfen; Gummibeläge und Glasscheibe müssen intakt, sauber und trocken sein.
  • Handsaugheber ohne Vakuumkontrolle nur für kurzfristige Arbeiten verwenden.
  • Ausschließlich geprüfte Handmaschinen, Hebehilfen und Lastaufnahmemittel für Bau- und Montagestellen verwenden.
  • Bei Handmaschinen auf Baustellen ohne Akkubetrieb auf vorgeschalteten Fehlerstromschutzschalter achten, sonst PRCD-S verwenden.
  • Leitungsroller mit Schutzklasse II und Schutzart IP 44 verwenden; Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein.
  • Bewegliche Leitungen müssen aufgrund der rauen Umgebung vom Typ H07RN-F sein.
  • Schleifmaschinen nur mit Absaugvorrichtung (Wirksamkeitsprüfung) und beim Nassschleifen mit Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung oder Schutztrennung betreiben.
  • Beim Umgang mit scharfen Glaskanten oder Glasbruchgefahr schnittfeste Handschuhe und Unterarmschutz einsetzen. 
  • Glasscheiben auf der Baustelle oder im Gebäude außerhalb von Verkehrswegen nur auf tragfähigem Untergrund und geschützt gegen Umfallen, Kippen, Verrutschen oder Brechen lagern.

Nach dem Arbeiten:

  • Späne, Scherben, Staub und sonstigen Abfälle aus der Montagetätigkeit beseitigen.
  • Bei Glasbruch die Scherben in stich- und schnittfesten Behältern sammeln, vorzugsweise mit Staubsaugern.
  • Festgestellte Mängel den nächsten Vorgesetzten melden.

Weitere Informationen:

Stand: 07/2019