Arbeitsschutz Kompakt Nr. 096
Montage von Fenstern und Verglasungen

Vor dem Arbeiten:
- Alle Arbeitsmittel vor Benutzung prüfen (z. B. Handmaschinen, Hebehilfen, Lastaufnahmemittel).
- Arbeitsmittel vor der Fahrt zur Montagestelle auf Vollständigkeit prüfen (besonders PSA und andere Hilfsmittel).
- Qualifikationen des Montagepersonals beachten (z. B. in Bezug auf die Prüfung von Gerüsten, die Benutzung von Hubarbeitsbühnen, eventuelle arbeitsmedizinische Vorsorge).
- Montageanweisung für die durchzuführende Tätigkeit zur Kenntnis nehmen.
- Bei Verwendung von Gerüsten: Auf Gebrauchstauglichkeit prüfen (Vollständigkeit der Gerüste und hinreichende Tragfähigkeit für die Glasmontage [vgl. TRBS 2121 Teil 1, Punkt 4.3.3]).
- Bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen: Nur Personen mit Befähigung, schriftlicher Beauftragung, allgemeiner Unterweisung und gerätespezifischer Einweisung beschäftigen, Rettungskonzept beachten.
- Beim Begehen von Flachdächern: Auf Durchtrittsicherheit und Absturzsicherung prüfen.
- Ladungssicherung der Fenster/Glasscheiben auf dem Fahrzeug sicherstellen.
Während des Arbeitens:
- Sicherungsmaßnahmen gegen Absturzgefahren (stationäre Gerüste, fahrbare Arbeitsbühnen, Stufenleitern für kurzfristige Arbeiten bis 5 m Höhe [vgl. TRBS 2121 Teil 2 Punkt 4.2.4], PSA gegen Absturz) umsetzen.
- Auf größeren Baustellen Transportwagen mit Sicherung gegen Umfallen und Arretierung der Rollen einsetzen.
- Beim Heben und Tragen der Glasscheiben Hebemittel oder ergonomische Unterstützungen einsetzen, bevorzugt mit formschlüssigen Haltevorrichtungen.
- Haltevorrichtungen erst lösen, wenn die Glasscheibe gegen Um- bzw. Abstürzen gesichert ist.
- Nur Vakuumheber mit zusätzlicher formschlüssiger Sicherung oder mit zweifachem Reservevakuum und Rückschlagventil verwenden.
- Bei Handsaughebern Tragfähigkeit prüfen; Gummibeläge und Glasscheibe müssen intakt, sauber und trocken sein.
- Handsaugheber ohne Vakuumkontrolle nur für kurzfristige Arbeiten verwenden.
- Ausschließlich geprüfte Handmaschinen, Hebehilfen und Lastaufnahmemittel für Bau- und Montagestellen verwenden.
- Bei Handmaschinen auf Baustellen ohne Akkubetrieb auf vorgeschalteten Fehlerstromschutzschalter achten, sonst PRCD-S verwenden.
- Leitungsroller mit Schutzklasse II und Schutzart IP 44 verwenden; Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein.
- Bewegliche Leitungen müssen aufgrund der rauen Umgebung vom Typ H07RN-F sein.
- Schleifmaschinen nur mit Absaugvorrichtung (Wirksamkeitsprüfung) und beim Nassschleifen mit Schutzmaßnahme Schutzkleinspannung oder Schutztrennung betreiben.
- Beim Umgang mit scharfen Glaskanten oder Glasbruchgefahr schnittfeste Handschuhe und Unterarmschutz einsetzen.
- Glasscheiben auf der Baustelle oder im Gebäude außerhalb von Verkehrswegen nur auf tragfähigem Untergrund und geschützt gegen Umfallen, Kippen, Verrutschen oder Brechen lagern.
Nach dem Arbeiten:
- Späne, Scherben, Staub und sonstigen Abfälle aus der Montagetätigkeit beseitigen.
- Bei Glasbruch die Scherben in stich- und schnittfesten Behältern sammeln, vorzugsweise mit Staubsaugern.
- Festgestellte Mängel den nächsten Vorgesetzten melden.
Weitere Informationen:
Hier können Sie die Arbeitsschutz Kompakt Nr. 096 - Montage von Fenstern und Verglasungen als PDF herunterladen.
Stand: 07/2019