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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 136

Verarbeitung von Montageschäumen in der Holzbearbeitung

Verarbeitung von Montageschäumen in einer Tür
© BGHM

Montageschäume werden in der Tischlerei-/Schreinereibranche typischerweise beim Einbau von Tür- und Fensterrahmen verwendet. Der Montageschaum wird dabei in der Regel aus Kartuschen und mit entsprechenden Handgeräten aufgebracht. Es werden sowohl einkomponentige Systeme (1K, feuchtig­keits­härtend) als auch zweikomponentige Systeme (2K, die beiden Komponenten werden vor der Anwendung in der Kartusche zusammengebracht) verwendet.

Die enthaltenen Isocyanate können besonders beim Einatmen, aber auch bei Hautkontakt allergische Reaktionen auslösen. Schon geringe Mengen können zu einer Sensibilisierung führen. Die enthaltenen Isocyanate stehen zudem im Verdacht, krebserzeugend zu sein und können Haut, Augen und Atemwege reizen.

Die Kartuschen enthalten meist leicht entzündbare Treibgase und stehen unter Druck. Bei unsachgemäßer Handhabung (z. B. bei starker Erwärmung) kann es zum Bersten der Kartuschen kommen. Bei der Verarbeitung in engen Räumen oder bei unzureichender Belüftung können sich zum einen explosionsfähige Gas-Luftgemische bilden und zum anderen gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe in bedenklichem Maß in der Umgebungsluft anreichern. Werden Kartuschen mit 2K-Montageschäumen nach der Aktivierung nicht schnell genug entleert, kann es zum Bersten der Kartusche kommen.

Vor dem Arbeiten:

  • Aktuelle Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Montageschäume besorgen (z. B. von der Herstell- oder Lieferfirma).
  • Gefahrstoffverzeichnis und Explosionsschutzdokument ergänzen.
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen.
  • Betriebsanweisung anhand der aktuellen Sicherheitsdatenblätter erstellen.
  • Beschäftigte zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen. Bei bestehender Sensibilisierung sollten die Beschäftigten keinen weiteren Umgang mit Isocyanaten haben.
  • Alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen ausführen, die monomeres Diisocyanat mit einem Gehalt von 0,1 % und mehr enthalten, müssen durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nachweislich zur sicheren Handhabung von Diisocyanaten geschult werden. Die entsprechenden Schulungen müssen von den Herstellern oder Inverkehrbringern angeboten werden. Die verpflichtende Schulung entbindet nicht von der regelmäßigen Unterweisungspflicht durch den Betrieb.
  • Schutzmaßnahmen veranlassen, Wirksamkeit überprüfen.

Substitution:

  • Montageschaum mit der geringstmöglichen Gefährdung auswählen (zum Beispiel isocyanatreduzierten oder isocyanatfreien Montageschaum verwenden).

Technische Schutzmaßnahmen:

  • Für ausreichende freie Lüftung sorgen.

Organisatorische Schutzmaßnahmen:

  • Maximal den Schichtbedarf an Montageschaum am Arbeitsplatz vorhalten.
  • Montageschaum bei der Verarbeitung von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
  • Montageschaumkartuschen kühl und trocken lagern. Vorgaben der TRGS 510 beachten.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge umsetzen.
  • Beschäftigungsbeschränkungen umsetzen: Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz

Persönliche Schutzmaßnahmen:

Es muss geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt werden. Dafür sollten in erster Linie die Vorgaben in Punkt 8.2 des jeweiligen Sicherheitsdatenblatts befolgt werden. Erfahrungsgemäß ist jedoch die Qualität der Sicherheitsdatenblätter je nach Herstell-/Lieferfirma unterschiedlich. Falls das Sicherheitsdatenblatt keine spezifischen Angaben zur PSA enthält, dienen folgende Punkte als Orientierung:

  • Augenschutz: Generell sollte bei allen Tätigkeiten mit Montageschaumkartuschen eine Schutzbrille mit Seitenschutz getragen werden, weil damit gerechnet werden muss, dass Montageschaum unkontrolliert austritt.
  • Hautschutz: Jeden Hautkontakt mit nicht ausgehärteten Schäumen vermeiden. Gegebenenfalls Chemikalienschutzhandschuhe tragen (zum Beispiel aus Nitril). Keine Haushaltshandschuhe benutzen. Hersteller von Montageschäumen legen den Verkaufsverpackungen oft sehr dünne Handschuhe aus Kunststofffolie bei. Das Schutzniveau dieser Handschuhe ist jedoch für den gewerblichen Einsatz nicht ausreichend.
  • Atemschutz ist bei ausreichender freier Lüftung und bestimmungsgemäßer Anwendung in der Regel nicht erforderlich.

Während der Arbeiten:

  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden.
  • Schutzmaßnahmen anwenden.
  • Nicht essen, trinken, rauchen.
  • Keine Nahrungsmittel im Arbeitsbereich aufbewahren.
  • Benetzte saugfähige Arbeitskleidung sofort ausziehen.

Nach dem Arbeiten:

  • Hände reinigen, Hautpflege gemäß Hautschutzplan anwenden.
  • Leere Kartuschen entsprechend den örtlichen gesetzlichen Vorgaben entsorgen.

Weitere Informationen

Stand: 06/2024