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Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen

DGUV Information 215-830

Werk- und Dienstverträge zwischen Unternehmen werden branchenübergreifend in vielen Bereichen geschlossen. Beim Einsatz von Fremdfirmen treffen zwei oder oft auch mehrere Unternehmen mit ihren jeweiligen Organisationen aufeinander. Die Folge kann ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko sein. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten müssen eindeutig geregelt werden, um Sicherheitsdefizite zu vermeiden. Diese Information unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, solche Sicherheitsdefizite zu vermeiden und die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht zu erfüllen.