Dokumentationsplan (DOK-Plan)
DOK-Plan der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen
Der Dokumentationsplan (DOK-Plan) ist ein Ordnungssystem. Mit dem DOK-Plan wird den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung eine Arbeitshilfe angeboten, um
- die Verteilung und Zuordnung von Dokumenten zu steuern,
- Dokumente vorgangsbezogen zuzuordnen und systematisch zu archivieren.
Damit steht den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung ein einheitliches Ordnungssystem für ihr Dokumenten- und Informationsmanagement zur Verfügung.
Der DOK-Plan lässt sich auf alle Bereiche anwenden, die für die Unfallversicherungsträger in Betracht kommen. Daneben können eigene Ordnungssysteme bestehen z. B. für Unfallakten und Akten der Mitgliedsunternehmen.
Die DOK-Zahl steht somit für einen festen Sachverhalt. Die DOK-Zahlen sind nach dem Dezimalsystem aufgebaut. Hierbei bedeuten:
- einstellige Zahlen - Hauptgruppen
- zweistellige Zahlen - Obergruppen
- dreistellige Zahlen - Gruppen
- mehrstellige Zahlen - Untergruppen
Der DOK-Plan wird regelmäßig aktualisiert. Änderungen werden vom Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bekanntgegeben und müssen bei der Verwaltung der Dokumente berücksichtigt werden.
Über die Hauptübersicht (einstellig) können Sie die dazugehörigen Obergruppen (zweistellig) einsehen:
DOK-Zahlen - Hauptübersicht
0 Allgemeines Recht - ohne Recht der sozialen Sicherheit -
2 Unfallversicherung: Organisation, Selbstverwaltung, Verbände, Gemeinschaftseinrichtungen, Reform
3 Umfang der Versicherung: Versicherter Personenkreis, Versicherungsfälle
4 Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe, Geldleistungen
5 Zugehörigkeit, Beitragswesen, Ordnungswidrigkeiten
7 Beziehungen der Versicherungsträger untereinander und zu anderen, Feststellungsverfahren