Beleuchtung von Verkehrswegen
Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Beleuchtung von Verkehrswegen:
Verkehrswege sind gemäß ASR A3.4 „Beleuchtung“ ausreichend zu beleuchten.
Störende Blendung oder Reflexionen sind zu minimieren. Blendung, die zu Unfällen führen kann, muss vermieden werden.
| Art der Arbeitsstätte, Verkehrswege | Nennbeleuchtungsstärke in Lux |
|---|---|
| In Gebäuden | |
| für Personen | 50 |
| für Personen und Fahrzeuge | 100 |
| Treppen, Fahrtreppen und geneigte Verkehrswege | 100 |
| Verladerampen | 150 |
| automatische Fördereinrichtungen oder Transportbänder im Bereich von Verkehrsanlagen | 100 |
| Im Freien | |
| Tagebau | 20 |
| Lagerplätze im Arbeitsbereich für Stückgut | 50 |
| betriebliche Verkehrszonen im Freien (ohne Werkstraßen) | 20 |
| Umschlagplätze | 50 |
Tabelle: Nennbeleuchtungsstärken gemäß ASR A 3.4