Homeoffice

Der Begriff „Mobile Arbeit“ umfasst die Arbeit von unterwegs und vom Homeoffice, also von zu Hause aus. Diese Arbeitsform ist heutzutage aus dem Arbeitsalltag in vielen Betrieben nicht mehr wegzudenken.
Auch bei der Arbeit im Homeoffice spielen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle – insbesondere was physische und psychische Belastungen betrifft. Das Arbeitsschutzgesetz (Link: Juris) und die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ fordern eine „Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen“ – eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Das gilt auch für mobile Arbeit oder Tätigkeiten im Homeoffice, auch wenn die dortigen Arbeitsbedingungen den Führungskräften nicht bekannt sind.
Um Betrieben und ihren Führungskräften eine Hilfestellung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten im Homeoffice zu geben, hat die BGHM eine Handlungshilfe entwickelt. Diese besteht aus
- einem Fragebogen für die Beschäftigten, die ganz oder teilweise im Homeoffice tätig sind, und
- einer Bewertungshilfe für die Führungskraft, die die Gefährdungsbeurteilung durchführt und gegebenenfalls Maßnahmen abzuleiten hat.
Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung Homeoffice
Die Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung Homeoffice besteht aus einem Fragebogen für Beschäftigte im Homeoffice und einer Bewertungshilfe für deren Führungskräfte. Im Login-Bereich von meineBGHM steht die Handlungshilfe als Online-Tool zur Verfügung. PDF-Versionen des Fragebogens sowie der Bewertungshilfe können Sie hier herunterladen:
Ampelsystem für den Arbeitsschutz: So funktioniert‘s
Im Fragebogen tragen Beschäftigte Basisinformationen zu den Arbeitsbedingungen im häuslichen Umfeld und zu ermittelnde Maße, wie z.B. die Größe des genutzten Arbeitstischs, ein. Die Antworten sind je nach Zeitanteil, den die Beschäftigten im Homeoffice arbeiten, in Form eines Ampelschemas bewertet. Wird das Online-Tool genutzt, erhält die Führungskraft die Antworten und die Auswertung digital, sobald ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte den Fragebogen ausgefüllt hat. Bei Nutzung der PDFs überträgt die Führungskraft die Antworten des oder der Beschäftigten händisch in die Bewertungshilfe. Ergebnisse, die in die rote Kategorie fallen, erfordern eine Anpassung.
Übrigens: Damit der Fragebogen einen Nutzen bringen kann, werden keine Fotos oder Videos aus dem Privatbereich benötigt. Der Schutz der Privatsphäre der Beschäftigten bleibt also gewahrt.
Wie die Dokumente den bestmöglichen Nutzen bringen, ist in der Bewertungshilfe beschrieben.