Exoskelette für den betrieblichen Einsatz

Was ist ein Exoskelett?
Exoskelette sind am Körper getragene technische Systeme, die mechanisch auf den Körper einwirken (DGUV Information 208-062). Sie können Körperhaltungen und Körperkräfte unterstützen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben Exoskelette eine Marktreife erreicht, die einen Gebrauch in der Industrie, im Handwerk aber auch in anderen Branchen wie z.B. in der Pflege oder in der Landwirtschaft grundsätzlich ermöglichen.
Mit Exoskeletten können einzelne Körperregionen und -bewegungen zu einem gewissen Grad unterstützt und entlastet werden:
- Nacken und/oder Schulter
- Arme und/oder Hände
- oberer und/oder unterer Rücken
- Hüfte und/oder Beine und/oder Füße
Aber: Exoskelette unterstützen meist nur eine Körperregion (Hauptbelastetete Körperregion)
Beispiele: Exoskelett entlastet bei manueller Lastenhandhabung nur den unteren Rücken oder bei Arbeiten über Schulterhöhe nur die Schultern


Arten von Exoskeletten
Exoskelette können wie folgt eingeteilt werden (siehe auch DGUV-Information 208-062):

Passive Exoskelette
Unterstützen rein mechanisch mittel passiven Antriebselementen wie z.B. Federmechanik oder Gummizug (sog. „Softexoskelette“).

Aktive Exoskelette
Erfassen die Bewegungen der Nutzenden mithilfe von Sensoren und setzen sie als Steuersignale für elektrische oder pneumatische Antriebe um.
Exoskelett Nutzung und Arbeitsschutz
Gefährdungsbeurteilung
Bei der Verwendung von Exoskeletten am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Eine Arbeitshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz von Exoskeletten an Arbeitsplätzen steht auf der Internetseite des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) zum Download zur Verfügung.
Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes
Exoskelette werden als personenbezogene bzw. personengebundene Maßnahme eingeordnet. Deshalb: Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes nach dem (S)TOP -Prinzip einhalten. Exoskelette sollten erst dann eingesetzt werden, wenn andere substituierende, technische und organisatorische ergonomische Maßnahmen nicht realisiert werden können.
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Immer bestimmungsgemäße Verwendung des Exoskelettes beachten!
Hersteller müssen zu ihren Produkten alle relevanten Angaben bereitstellen, die für die bestimmungsgemäße und sichere Verwendung eines Produktes notwendig sind (Produktsicherheitsgesetz -ProdSG).
Exoskelett und PSA
Das Exoskelett darf das Tragen bzw. die Wirkung der für die Tätigkeit vorgeschrieben PSA/Schutzkleidung nicht beeinträchtigen.
Flucht und Rettung
In einem Notfall sollte das angelegte Exoskelett so schnell wie möglich abgelegt werden können. Ist dies nicht möglich dann sollte sichergestellt sein, dass die nutzende Person in der Lage ist, mit angelegtem Exoskelett die vorgesehenen Fluchtwege zu nutzen
Erste-Hilfe Maßnahmen
Es besteht die Möglichkeit, dass bei einer Person, die ein Exoskelett trägt, Erste-Hilfe Maßnahmen wie z.B. stabile Seitenlage oder Herzdruckmassage nicht wie gewohnt durchgeführt werden können (evtl. behindert das angelegte Exoskelett Erst-helfende bei diesen Maßnahmen). Ersthelfer entsprechend informieren und unterweisen.
Arbeitsplatzanalyse
Exoskelett muss zur ermittelten Belastung und zum Arbeitsprozess (auch Nebentätigkeiten wie z.B. Staplerfahren) passen.
Einsatz von Exoskeletten
Um den Einsatz eines Exoskelettes zu Prüfen empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Relevanzprüfung durchführen
- Belastungen systematisch ermitteln (z. B. Heben, Tragen, Überkopf‑Arbeiten)
- Gefährdungsbeurteilung physische Belastung gemäß Arbeitsschutzrecht durchführen
- Belastungshöhe, Häufigkeit und Dauer bewerten
- Schutzmaßnahmen nach (S)TOP prüfen Wenn Maßnahmen nicht möglich oder ausgeschöpft → weiter mit Schritt 2
- Nutzungsprüfung und -planung starten
- Anforderungen aus der Tätigkeit ableiten: Es wird geprüft, ob ein Exoskelett als geeignete Maßnahme infrage kommt
- Prüfen, ob ein geeignetes Exoskelett auf dem Markt verfügbar ist und Details abstimmen
- Hersteller kontaktieren
- Technische Details, Einsatzgrenzen und Anpassungsmöglichkeiten klären
- Planung eines Praxistests oder Pilotprojekts abstimmen
- Praxistest durchführen und Überprüfen
- Das Exoskelett wird unter realen Bedingungen im Betrieb getestet
- Beschäftigte einweisen und unterweisen
- Relevanz und Wirksamkeit prüfen
- Gebrauchstauglichkeit und Akzeptanz bewerten
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin, Betriebsrat sowie weitere Spezialistinnen und Spezialisten sind einzubeziehen.