Exoskelette für den betrieblichen Einsatz

Ein Arbeiter mit Exoskelett in einem Lager
© Joerg Saenger

Was ist ein Exoskelett?

Exoskelette sind am Körper getragene technische Systeme, die mechanisch auf den Körper einwirken (DGUV Information 208-062). Sie können Körperhaltungen und Körperkräfte unterstützen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben Exoskelette eine Marktreife erreicht, die einen Gebrauch in der Industrie, im Handwerk aber auch in anderen Branchen wie z.B. in der Pflege oder in der Landwirtschaft grundsätzlich ermöglichen.

Mit Exoskeletten können einzelne Körperregionen und -bewegungen zu einem gewissen Grad unterstützt und entlastet werden:

  • Nacken und/oder Schulter
  • Arme und/oder Hände
  • oberer und/oder unterer Rücken
  • Hüfte und/oder Beine und/oder Füße

Aber: Exoskelette unterstützen meist nur eine Körperregion (Hauptbelastetete Körperregion) 

Beispiele: Exoskelett entlastet bei manueller Lastenhandhabung nur den unteren Rücken oder bei Arbeiten über Schulterhöhe nur die Schultern

Ein Exoskelett entlastet beim Heben schwerer Lasten.
© DGUV
Ein Exoskelett entlastet beim Überkopfarbeiten
© DGUV

Arten von Exoskeletten

Exoskelette können wie folgt eingeteilt werden (siehe auch DGUV-Information 208-062):
 

Ein passives Exoskelett
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Passive Exoskelette

Unterstützen rein mechanisch mittel passiven Antriebselementen wie z.B. Federmechanik oder Gummizug (sog. „Softexoskelette“).

Ein aktives Exoskelett
© DGUV

Aktive Exoskelette 

Erfassen die Bewegungen der Nutzenden mithilfe von Sensoren und setzen sie als Steuersignale für elektrische oder pneumatische Antriebe um.

 

Exoskelett Nutzung und Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung

Bei der Verwendung von Exoskeletten am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Eine Arbeitshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz von Exoskeletten an Arbeitsplätzen steht auf der Internetseite des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) zum Download zur Verfügung.

Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes

Exoskelette werden als personenbezogene bzw. personengebundene Maßnahme eingeordnet. Deshalb: Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes nach dem (S)TOP -Prinzip einhalten. Exoskelette sollten erst dann eingesetzt werden, wenn andere substituierende, technische und organisatorische ergonomische Maßnahmen nicht realisiert werden können.

Bestimmungsgemäßer Einsatz 

Immer bestimmungsgemäße Verwendung des Exoskelettes beachten! 
Hersteller müssen zu ihren Produkten alle relevanten Angaben bereitstellen, die für die bestimmungsgemäße und sichere Verwendung eines Produktes notwendig sind (Produktsicherheitsgesetz -ProdSG).

Exoskelett und PSA

Das Exoskelett darf das Tragen bzw. die Wirkung der für die Tätigkeit vorgeschrieben PSA/Schutzkleidung nicht beeinträchtigen.

Flucht und Rettung

In einem Notfall sollte das angelegte Exoskelett so schnell wie möglich abgelegt werden können. Ist dies nicht möglich dann sollte sichergestellt sein, dass die nutzende Person in der Lage ist, mit angelegtem Exoskelett die vorgesehenen Fluchtwege zu nutzen

Erste-Hilfe Maßnahmen

Es besteht die Möglichkeit, dass bei einer Person, die ein Exoskelett trägt, Erste-Hilfe Maßnahmen wie z.B. stabile Seitenlage oder Herzdruckmassage nicht wie gewohnt durchgeführt werden können (evtl. behindert das angelegte Exoskelett Erst-helfende bei diesen Maßnahmen). Ersthelfer entsprechend informieren und unterweisen.

Arbeitsplatzanalyse

Exoskelett muss zur ermittelten Belastung und zum Arbeitsprozess (auch Nebentätigkeiten wie z.B. Staplerfahren) passen.
 

Einsatz von Exoskeletten

Um den Einsatz eines Exoskelettes zu Prüfen empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Relevanzprüfung durchführen
    • Belastungen systematisch ermitteln (z. B. Heben, Tragen, Überkopf‑Arbeiten)
    • Gefährdungsbeurteilung physische Belastung gemäß Arbeitsschutzrecht durchführen
    • Belastungshöhe, Häufigkeit und Dauer bewerten
    • Schutzmaßnahmen nach (S)TOP prüfen Wenn Maßnahmen nicht möglich oder ausgeschöpft → weiter mit Schritt 2
       
  2. Nutzungsprüfung und -planung starten
    • Anforderungen aus der Tätigkeit ableiten: Es wird geprüft, ob ein Exoskelett als geeignete Maßnahme infrage kommt
    • Prüfen, ob ein geeignetes Exoskelett auf dem Markt verfügbar ist und Details abstimmen
    • Hersteller kontaktieren
    • Technische Details, Einsatzgrenzen und Anpassungsmöglichkeiten klären
    • Planung eines Praxistests oder Pilotprojekts abstimmen
       
  3. Praxistest durchführen und Überprüfen
    • Das Exoskelett wird unter realen Bedingungen im Betrieb getestet
    • Beschäftigte einweisen und unterweisen
    • Relevanz und Wirksamkeit prüfen
    • Gebrauchstauglichkeit und Akzeptanz bewerten

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin, Betriebsrat sowie weitere Spezialistinnen und Spezialisten sind einzubeziehen.

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