Gefährdungen bei der Verwendung von Aufsteckrollen auf Schäkelbolzen beim Anschlagen von Lasten
Information an die gemäß §28 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ DGUV Vorschrift 52 durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall für die Prüfung von Kranen ermächtigten Sachverständigen:
Zuständiger Fachreferent
Wilhelm Barghaus
Abteilung Technologien Holz und Metall
Sachgebiet Krane und Hebetechnik, Intralogistik
Seligmannallee 4
30173 Hannover