Fahrerlose Flurförderzeuge

Fahrerlose Transportsysteme (FTS) sind innerbetriebliche, flurgebundene Fördersysteme. Sie bestehen aus mindestens einem automatisch gesteuerten und berührungslos geführten Flurförderzeug bzw. fahrerlosen Transportfahrzeug (FTF) sowie bei Bedarf aus:
- einer Leitsteuerung
- Einrichtungen zur Standortbestimmung und Lageerfassung
- Einrichtungen zur Datenübertragung
- Einrichtungen der Infrastruktur sowie diverse periphere Einrichtungen
(in Anlehnung an die VDI-Richtlinie 2510)
FTF gewinnen in vielen Unternehmen zunehmend an Bedeutung für den innerbetrieblichen Materialfluss. Sie ermöglichen den automatisierten Transport von Gütern und tragen durch standardisierte Abläufe zur Effizienzsteigerung sowie zur Entlastung der Beschäftigten bei. Durch ihre selbstständige Navigation und Lastaufnahme können FTF vielseitig in Produktions- und Logistikprozessen eingesetzt werden. Neben dem Einsatz zum Materialtransport werden FTF zunehmend auch als mobile Montageplattformen eingesetzt und ersetzen dabei klassische Stetigförderer.
Die Analyse des Unfallgeschehens verdeutlicht, dass der Einsatz von FTF nicht frei von Gefährdungen ist. Typische Gefährdungssituationen ergeben sich beispielsweise durch das Vorhandensein von Quetsch- und Scherstellen in Übergabebereichen, fehlenden Sicherheitsabständen bei Verkehrswegen sowie beim Übersehen von niedrigen unbeladenen FTF. Insbesondere bei FTF die das Transportgut unterfahren, sog. Unterfahr-FTF, ist eine Häufung von Stolperunfällen erkennbar.
Die rechtlichen Anforderungen für den Betrieb von FTF ergeben sich unter anderem aus der Betriebssicherheitsverordnung, der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie aus einschlägigen technischen Regeln und Normen, wie z.B. der harmonisierten DIN EN ISO 3691-4:2023 für fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme.
Vor der Inbetriebnahme ist eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die sowohl den bestimmungsgemäßen Betrieb als auch Störungen und Sonderbetriebsarten berücksichtigt. Denn nach § 3 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung entbindet das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel nicht von der Pflicht zur Durchführung eine Gefährdungsbeurteilung. Dem Dialog zwischen Betreiber und Hersteller kommt bei der Einführung solcher Systeme eine wesentliche Bedeutung zu. Bei komplexen Systemen kann im Bedarfsfall unterstützend auf die Dienstleistung von externen Planungsbüros zurückgegriffen werden. Zusätzlich sind organisatorische Maßnahmen, wie klare Verkehrsregelungen und Notfallkonzepte, festzulegen. In der Regel sind FTF mit Einrichtungen zur Erkennung von Personen bzw. Hindernissen im Fahrweg ausgestattet. Bei der Beurteilung der Einsatzbereiche sind die technischen Eigenschaften der Personenerkennung (z.B. die Höhe der Schutzfelder) zu berücksichtigen und die betrieblichen Gegebenheiten entsprechend anzupassen. Hier gilt: Nur in einem entsprechend gestaltetem betrieblichen Umfeld ist ein sicherer Betrieb von fahrerlosen Flurförderzeugen möglich.
FTF gelten als Arbeitsmittel und sind regelmäßig zu prüfen. Wiederkehrende Prüfungen müssen durch befähigte Personen durchgeführt werden und haben sich neben den Vorgaben der DGUV Vorschrift 68 unter anderem auch an den Herstellervorgaben zu orientieren.
Links & Downloads
- Betriebssicherheitsverordnung (Link: Gesetze-im-Internet)
- ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten (Link: Gesetze-im-Internet)
- ASR A1.8 Verkehrswege - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Link: BAuA)
- DIN EN 3691-4 „Flurförderzeuge – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 4: Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme