Lastaufnahmemittel

Information an die gemäß §28 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ DGUV Vorschrift 52 durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall für die Prüfung von Kranen ermächtigten Sachverständigen: 

Einsatz kraftschlüssiger Lastaufnahmemittel bei Transport und Montage von vorgefertigten Bauteilen

Beschäftigte, die sich an Hebevorgängen zur Montage im Fertigteilbau beteiligen oder sich im Gefahrbereich bei der Ausführung dieser Arbeiten aufhalten, können durch herabfallende und umstürzende Lasten oder Teile von diesen gefährdet werden. Insbesondere wenn Lasten ausschließlich kraftschlüssig gehoben werden, können diese aus verschiedenen Ursachen aus den Vorrichtungen rutschen und dadurch Beschäftigte gefährden. Das formschlüssige Anschlagen ist eine maßgebliche Voraussetzung für das sichere Heben und Bewegen von Lasten, besonders wenn sich Personen im Gefahrenbereich aufhalten können.

Bei Bauarbeiten muss immer davon ausgegangen werden, dass gehobene Lasten beabsichtigt oder unbeabsichtigt über Personen hinweg transportiert werden. Bei Bauarbeiten sind hierfür geeignete Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel zu verwenden. Bei der Auswahl der geeigneten Arbeitsmittel und Anschlagverfahren müssen die Eigenschaften der Last, z.B. Steifigkeit, Standsicherheit, Festigkeit, sowie die auf Baustellen üblichen schädigenden Einwirkungen berücksichtigt werden. Zur Verwendung bei Bau- und Montagearbeiten sind Lastaufnahmemittel nicht geeignet, wenn sie ausschließlich kraftschlüssig wirksam sind. Kraftschlüssige Verbindungen sind z.B. Lastaufnahmemittel, die Lasten über Saug-, Magnet- oder Reibkräfte aufnehmen. Reibkräfte treten z.B. bei in Bohrungen eingesetzten Dübeln, innengreifenden Lastaufnahmemitteln oder Hebezeugen mit Lastdruckbremse oder Rutschkupplung auf. Kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel dürfen zu Montagearbeiten verwendet werden, wenn zusätzlich geeignete Einrichtungen zum sicheren Halten der Last bei Versagen des Kraftschlusses verwendet werden. In der Regel behindert ein Umschlingen der Last jedoch die Montage des Bauteils. Noppen, Rillen, Dorne und ähnliche Formen, welche mit Kraft an die Last an- oder eingepresst werden, erhöhen die Reibung des Kraftschlusses, stellen jedoch keinen Formschluss dar.

Kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel sind vom Anwender nicht in jedem Fall als solche zu erkennen. Daher sind die Vorgaben in der Betriebsanleitung und in den Sicherheitshinweisen zum Lastaufnahmemittel besonders zu beachten und einzuhalten wie z.B.:

"Das Anheben bzw. Ablegen von Lasten darf niemals über oder in unmittelbarer Nähe von Personen stattfinden."

Grundsätzliche Aussagen hierzu finden sich u.a. in Anh.1, Pkt. 2.5 BetrSichV und Pkt. 7.3 DGUV Regel 109-017.