Forschung

Hände beim Forschen

Kompetenzen fördern - Erfahrungen nutzen

Wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsergebnisse eröffnen neue Perspektiven für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) fördert und initiiert Forschungs­projekte zum Erkenntnisgewinn auf den Gebieten Sicherheit und Gesundheitsschutz, zu Berufskrankheiten und zur sozialen und medizinischen Rehabilitation. Dabei ist es besonders wichtig, Ursachenzusammenhänge zwischen Erkrankungshäufigkeiten in bestimmten Personengruppen und gesundheitsschädlichen Einwirkungen bei versicherten Tätigkeiten zu identifizieren und neue Forschungsthemen zu berücksichtigen.

Wissenschaftliche Untersuchungen zu folgenden übergeordneten Aspekten liefern dazu eine solide und breite Basis:

  • Untersuchung komplexer Ursachen-Wirkungs-Zusammenhänge zwischen Einwirkungen und gesundheitlicher Risiken
  • Entwicklung geeigneter Präventionsmaßnahmen und deren Optimierung
  • Entwicklung, Erprobung und Validierung von Rehabilitationsmaßnahmen und Verfahren zur Behandlung von Berufskrankheiten, Optimierung von medizinischen Heilverfahren sowie Studien zur Versorgungs­forschung

Ziele der BGHM-Forschungsförderung

Die Forschungsförderung der BGHM verfolgt folgende grundsätzliche Ziele:

  • arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sowie Arbeitsunfälle und deren Bewertung identifizieren und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung entwickeln
  • Präventionsmaßnahmen entwickeln, erproben und evaluieren
  • Maßnahmen zur Früherkennung von Erkrankungen entwickeln, untersuchen und evaluieren
  • maßgebliche Veränderungen in Betrieben und Einrichtungen als Folge gesellschaftlicher oder technologischer Entwicklungen begleiten
  • das gehäufte Auftreten von Erkrankungen in bestimmten versicherten Personengruppen klären und Ursachenzusammenhänge zwischen besonderen Einwirkungen und Erkrankungshäufigkeiten aufdecken

Um diesen Zielen zu dienen, ist die Forschungsförderung der BGHM bedarfs- und anwendungsorientiert und am praktischen Nutzen ausgerichtet. Das bedeutet u. a. sie ist:

  • branchenbezogen
  • orientiert am Bedarf und an den Möglichkeiten von Betrieben, Einrichtungen und Versicherten
  • interdisziplinär angelegt und legt wissenschaftliche Qualitätsstandards zugrunde
  • flexibel organisiert, um sich schnell neuen und aktuellen Fragen aus der Praxis widmen zu können
  • eng verzahnt mit anderen Instrumenten, wie u. a. Regelsetzung, Qualifizierung, Prüfung und Zertifizierung

Anforderungen an Projekte der Forschungsförderung - Qualitätsziele der BGHM

Um einen hohen und gleichbleibenden Standard der Forschungsförderung zu gewährleisten, sind von der BGHM Kriterien zur Qualitätssicherung festgelegt.
Geplante Forschungsvorhaben und Projekte werden daher von der BGHM auf folgende Aspekte hin überprüft:

  • Formale Projekt- und Zieldefinition
  • Zielgruppenspezifität
  • Präventionsrelevanz
  • Verbesserung der Palette der Präventionsprodukte
  • Neuartigkeit
  • Übertragbarkeit der Ergebnisse
  • Forschungsthema muss Vorgaben des SGB VII erfüllen

Basierend auf diesen Voraussetzungen beteiligt sich die BGHM an Forschungsvorhaben zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und fördert praxisrelevante Untersuchungen und Projekte u. a. in folgenden Themenbereichen:

  • Arbeitsbedingte Erkrankungen
  • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
  • Arbeitsorganisation/-schutzmanagement
  • Elektrische Gefährdungen
  • Gefahrstoffe
  • Gestaltung von Arbeit und Technik
  • Handhabung von Lasten
  • Lärm / Vibrationen
  • Mechanische Gefährdungen
  • Psychische Belastungen
  • Strahlung
  • Ungünstige Arbeitsbedingungen

Forschungsaktivitäten der BGHM

Zu den Forschungsaktivitäten der BGHM gehören

  • BGHM Projekte
  • Gemeinschaftsprojekte
  • Begleitkreise
  • Letters of Intent (LOI)

BGHM-Projekte

  • Federführung und Finanzierung durch BGHM;
  • Fachliche Vorbereitung der Themen in den Fachabteilungen der BGHM, unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in den Betrieben bzgl. Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren;
  • Ableitung relevanter Fragestellungen;
  • Genehmigungs- und Ausschreibungsverfahren;
  • Beauftragung Forschungsnehmer;
  • Organisatorische, BGHM-interne Koordination und Abwicklung durch das Referat Forschung in enger Kooperation mit den entsprechenden Fachabteilungen.

Gemeinschaftsprojekte bzw. Projekte mehrerer Unfallversicherungsträger

  • Projekte, deren Thematik Unternehmen und Versicherte im Zuständigkeitsbereich mehrerer Berufsgenossenschaften/UVT betreffen.
  • Finanzielle Zuwendung durch BGHM, wenn das Thema für die Betriebe und Versicherten der BGHM von Belang ist.
  • Die meisten dieser Projekte werden von der Forschungsförderung der DGUV unterstützt und koordiniert.
  • Die Finanzierung der Projekte erfolgt über den Forschungsfond der DGUV. Der Forschungsfond der DGUV wird von allen Unfallversicherungsträgern anteilmäßig finanziell mitgetragen

Begleitkreise

  • Begleitkreise zu Forschungsprojekten sind ein häufig genutztes Instrument, um den Verlauf eines Forschungsprojektes zu steuern.
  • In der Regel ist ein solches Gremium mit Vertretern des Geldgebers, des Forschungsnehmers und externen Fachleuten besetzt.
  • Mitarbeiter der BGHM werden häufig als Fachleute in Begleitkreise eingeladen.

Letter of Intent (LOI)

  • Im Rahmen der Ausschreibung von Förderprogrammen durch Bundesministerien oder andere Institutionen werden Antragsteller häufig aufgefordert sog. „Letters of Intent" (LOI) von mehreren interessierten Organisationen einzureichen, die bereit sind, die entsprechenden Projekte ideell, personell durch Teilnahme an Sitzungen oder Verbreitung der Ergebnisse zu unterstützen.
  • Diese Anfragen werden bei Projekten zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit häufig auch an die BGHM gestellt. 
  • Es handelt sich bei solchen LOI nicht um unverbindliche Absichtserklärungen. Vielmehr geht die BGHM nach Unterzeichnung solcher LOI die Verpflichtung ein, die zugesagten Unterstützungsleistungen auch zu erbringen. Daher ist es wichtig, den von der BGHM konkret angefragten und zu erbringenden Beitrag so genau wie möglich im LOI zu benennen.

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