
Lärmmessungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Ihre Motivation
Lärm am Arbeitsplatz ist nicht nur störend und belästigend, Lärm kann auch dauerhafte Schädigungen hervorrufen und eine erhöhte Unfallgefahr darstellen. Die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit gehört zu den häufigsten Berufskrankheiten.
Um den Gefährdungen durch Lärm wirksam zu begegnen, ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin nach ArbSchG und LärmVibrationsArbSchV, bzw. ArbStättV dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dazu sind die auftretenden Lärmexpositionen am Arbeitsplatz zu ermitteln.
Ziele des Seminars
Sie erkennen die spezifischen Lärmgefährdungen in Ihrem Betrieb und sind in der Lage, Lärmmessungen durchzuführen und zu beurteilen.
Ihr Nutzen
Die Seminarteilnahme hilft Ihnen, bei der Planung, der Durchführung, der Auswertung und der Dokumentation von Lärmmessungen nach dem Stand der Technik vorzugehen. Die Dokumentation der Lärmmessungen ist Teil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
Hinweise
Falls möglich, bringen Sie bitte Ihr eigenes Messgerät mit. Für die Teilnehmenden ohne persönlichen Schallpegelmesser wird dieser für den Kurs zur Verfügung gestellt. Für die Teilnehmenden mit persönlichem Schallpegelmesser wird die Bedienung des Geräts vorausgesetzt und ist nicht Kursinhalt.
Voraussetzungen
Die vorherige Teilnahme an unserem dreitägigen Präsenz-Seminar Lärm ist verpflichtend, da die Inhalte dieses Seminares darauf aufbauen. Das Präsenz-Seminar Lärm ist im Seminarangebot unter meineBGHM und auch im Seminarkatalog auffindbar
Themen
- Rechtliche Grundlagen
- Lärm- und Vibrations-Arbeitschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Technische Regel (TRLV-Lärm)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitsstättenregel (ASR A3.7)
- Durchführen der Messungen
- Ermittlung des Tages-Lärmexpositionspegels
- Ermittlung des Beurteilungspegels
Dauer
zwei Tage