
Sicherheitsbeauftragte im Büro - 1. Teil
Ihre Motivation
Gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer unter Berücksichtigung der in § 20 Abs. 1 genannten Kriterien Sicherheitsbeauftragte bestellen. Diese unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz und können positiv auf die Motivation der Kolleginnen und Kollegen einwirken, sich sicherheitsgerecht zu verhalten.
Damit die Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgaben in diesem Sinne erfüllen können, bedarf es einer entsprechenden aufgabenorientierten Ausbildung.
Ziele des Seminars
Sie - als Sicherheitsbeauftragte - lernen, Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen. Sie entwickeln Ansätze, wie Sie Ihre Ideen bei Vorgesetzten und in Gremien (z. B. Arbeitsschutzausschuss oder Gesundheitszirkel) vertreten können. Die verschiedenen Rollen der internen sowie externen Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure werden Ihnen deutlich. Sie erwerben Methoden- und Sozialkompetenz, damit Sie sicherheitstechnische und organisatorische Mängel melden und auf Kolleginnen und Kollegen einwirken können.
Ihr Nutzen
Im ersten Teil des Seminars setzen Sie sich mit Ihrer Rolle als Sicherheitsbeauftragte auseinander. Dabei wird Ihnen deutlich, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und welche Rechte mit dieser Rolle verbunden sind. Sie lernen die wesentlichen Aufgaben in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kennen und eignen sich die hierfür erforderlichen Grundkompetenzen an.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass zwischen den Seminaren Sicherheitsbeauftragte im Büro - 1. Teil 1 und Sicherheitsbeauftragte im Büro - 2. Teil ein Zeitraum von ein bis zwei Jahren liegen sollte.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie, dass sich das Seminar an Personen ohne Weisungsbefugnis richtet.
Bestellte oder angehende Sicherheitsbeauftragte in Büro- und Verwaltungsbereichen und im Gebäudemanagement, vorzugsweise für mittlere und größere Betriebe.
Themen
- Sicherheitsbeauftragte in der innerbetrieblichen Arbeitsschutz- organisation
- Außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz
- Erkennen von Gefährdungen und Belastungen sowie beispiel- hafte Ableitung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Anforderungen an die Gestaltung von Büro- und Bildschirm- arbeitsplätzen
- Verkehrssicherheit als Handlungsfeld
Dauer
drei Tage