
Seminarprogramm
Betriebsratsmitglieder - 2. Teil SBBR12
Nachdem Sie Erfahrungen im Betrieb hinsichtlich der Umsetzung des Arbeitsschutzes gesammelt haben, reflektieren Sie im zweiten Teil Ihre Rolle erneut. Dabei können Sie die Erfahrungen der Betriebsratsmitglieder aus anderen Betrieben nutzen. Sie erweitern Ihre Fachkompetenz insbesondere bezüglich der Beurteilung psychischer Belastungen. Dabei sind Sie in der Lage, einzuschätzen, an welcher Stelle welche Maßnahmen zu treffen sind, um psychische Belastungen zu reduzieren. Durch die Beschäftigung mit den Ursachen des menschlichen Verhaltens entwickeln Sie Ansatzpunkte, wie Sie in Ihrem Unternehmen eine Arbeitsschutzkultur etablieren können.
Ihre Motivation
Aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergeben sich für Mitglieder des Betriebsrates bestimmte Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes. Um diese erfüllen zu können, sind Betriebsratsmitglieder mit umfangreichen Rechten ausgestattet. Betriebsratsmitglieder sollen im Sinne der Versicherten von diesen Rechten Gebrauch machen und mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer sowie Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren zusammenarbeiten, um den Arbeitsschutz im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Um diesen Aufgaben angemessen nachkommen zu können, benötigen sie eine entsprechende Ausbildung.
Hinweise
Unternehmen, die nicht Mitglied der BGHM sind, können nur über die hierfür zuständige Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Anmeldungen von Sicherheitsfachkräften überbetrieblicher Dienste bitte nur mit Anmeldeformular per Mail an seminar@bghm.de. Bitte beachten Sie, dass zwischen den Seminaren Betriebsratsmitglieder - 1. Teil und Betriebsratsmitglieder - 2. Teil ein Zeitraum von ein bis zwei Jahren liegen sollte.
Themen
- Erfahrungsaustausch zum Rollenverständnis, zu Aufgaben und Rechten - Vorgehen des Betriebsrates bei arbeitsschutzspezifischer Themenvertiefung - Etablierung sicherheitsgerechten Verhaltens - Arbeitsschutzkultur - Verhältnis- und Verhaltensprävention
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