
Seminarprogramm
Betriebsratsmitglieder - 1. Teil SBBR11
Sie - als Betriebsratsmitglied - erhalten die notwendige Fachkompetenz, damit Sie Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz beurteilen und die Auswahl der Schutzmaßnahmen sowie den Zustand der Schutzeinrichtungen einschätzen können. Sie erweitern Ihre Methoden- und Sozialkompetenz, um auf die Arbeitsschutzakteurinnen und -akteure und Kollegeninnen bzw. Kollegen bezüglich der Benutzung von Schutzeinrichtungen sowie der persönlichen Schutzausrüstung einwirken zu können. Darüber hinaus setzen Sie sich mit der Rolle als Betriebsratsmitglied auseinander und entwickeln Möglichkeiten, wie Sie Ihre Aufgaben effektiv organisieren können.
Ihre Motivation
Aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergeben sich für Mitglieder des Betriebsrates bestimmte Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes: die Überwachungsaufgabe, die Gestaltungsaufgabe und die Mitwirkungsaufgabe. Um diese erfüllen zu können, sind Betriebsratsmitglieder mit umfangreichen Rechten ausgestattet: Unterrichtungs- und Informationsrechte, Mitwirkungs-, Initiativ- und Anhörungsrechte, Mitbestimmungsrechte und das Recht auf die Einberufung einer Einigungsstelle. Betriebsratsmitglieder sollen im Sinne der Versicherten von diesen Rechten Gebrauch machen und mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer sowie Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren zusammenarbeiten, um den Arbeitsschutz im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Um diesen Aufgaben angemessen nachkommen zu können, benötigen sie eine entsprechende Ausbildung.
Hinweise
Unternehmen, die nicht Mitglied der BGHM sind, können nur über die hierfür zuständige Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Anmeldungen von Sicherheitsfachkräften überbetrieblicher Dienste bitte nur mit Anmeldeformular per Mail an seminar@bghm.de. Bitte beachten Sie, dass zwischen den Seminaren Betriebsratsmitglieder - 1. Teil und Betriebsratsmitglieder - 2. Teil ein Zeitraum von ein bis zwei Jahren liegen sollte.
Themen
- Aufgaben und Rechte des Betriebsrates - Zusammenarbeit mit den Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren - Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen - Allgemeines Vorgehen des Betriebsrates bei arbeits- schutzspezifischen Themen - Verkehrssicherheit als Handlungsfeld
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