
Ausbilder von Kranführern
Ihre Motivation
Der Transport mittels Kranen ist weit verbreitet und geht mit einer relativ hohen Gefährdung einher. Voraussetzung für die sachgerechte und gekonnte Benutzung von Kranen sind gut ausgebildete, verantwortungsbewusste Kranführerinnen und Kranführer.
Ziele des Seminars
Sie - als Ausbilderin/Ausbilder - sind in der Lage, die innerbetriebliche Qualifizierung von Kranführern gemäß DGUV Grundsatz 309-003 Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern umzusetzen. Sie können eigenständig den theoretischen und praktischen Teil der Ausbildung handlungsorientiert planen, organisieren und durchführen.
Ihr Nutzen
Ihre erfolgreiche Teilnahme weisen Sie - als Ausbilderin/Ausbilder - durch eine Prüfung nach. Sie sind in der Lage, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter theoretisch und praktisch im Führen von ortsfesten Kranen zu unterweisen. Dabei gelingt es Ihnen, Lerninhalte verständlich aufzubereiten und zu vermitteln sowie Lernerfolge zu prüfen und zu dokumentieren.
Hinweise
Die Prüfung wird digital durchgeführt. Bitte bringen Sie hierzu unbedingt Ihre persönlichen meineBGHM-Zugangsdaten für Seminarteilnehmende mit, sonst können Sie an der Abschlussprüfung leider nicht teilnehmen.
Dieses Seminar qualifiziert Sie nicht zur Kranführerin/zum Kranführer. Falls die oben genannten Voraussetzungen durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht erfüllt werden, ist eine Teilnahme an dem Seminar und der Prüfung nicht möglich. Diese sind bei der Anmeldung zu bestätigen.
Voraussetzungen
- abgeschlossene Qualifizierung zum Kranführer/zur Kranführerin
- abgeschlossene Qualifizierung zur Ausbildertätigkeit (z. B. Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), abgeschlossene Ausbildung als Meister bzw. Meisterin oder mindestens 4-jährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion)
- Beauftragung zum selbständigen Führen von ortsfesten Kranen
- mindestens 2 Jahre Erfahrung im Umgang oder dem Einsatz von ortsfesten Kranen
- Eignung zum Führen von Kranen
- ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Vertraut mit den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN EN ISO Normen)
Themen
- Rechtsgrundlagen, Verantwortung und Unfallgeschehen
- Theoretisches Fachwissen aus der Sicht des Ausbilders bzw. der Ausbilderin
- Arbeiten mit dem DGUV Grundsatz 309-003 Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
- Theoretische Ausbildung und Umsetzung
- Praktische Ausbildungsinhalte an Kranen planen und erproben
- Abschlussprüfung
Dauer
fünf Tage