
Ausbilder von Hubarbeitsbühnenbedienern
Ihre Motivation
Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen ist weit verbreitet und geht mit einer relativ hohen Gefährdung einher. Voraussetzung für die sachgerechte und gekonnte Benutzung von Hubarbeitsbühnen sind gut ausgebildete, verantwortungsbewusste Bedienerinnen und Bediener.
Ziele des Seminars
Sie sind in der Lage, die innerbetriebliche Ausbildung von Personal zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-008 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen umzusetzen. Sie können eigenständig den theoretischen und praktischen Teil der Ausbildung handlungsorientiert planen und organisieren.
Ihr Nutzen
Ihre bereits bestehende Qualifikation - als Ausbilderin/Ausbilder - wird in diesem Seminar um die erforderlichen fachtheoretischen Grundlagen zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen ergänzt. Ihre erfolgreiche Teilnahme weisen Sie durch eine Prüfung nach.
Hinweise
Die Prüfung wird digital durchgeführt. Bitte bringen Sie hierzu unbedingt Ihre persönlichen meineBGHM-Zugangsdaten für Seminarteilnehmende mit, sonst können Sie an der Abschlussprüfung leider nicht teilnehmen.
Dieses Seminar qualifiziert Sie nicht zur Hubarbeitsbühnenbedienerin/zum Hubarbeitsbühnenbediener. Falls die oben genannten Voraussetzungen durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer nicht erfüllt werden, ist eine Teilnahme an dem Seminar und der Prüfung nicht möglich. Diese sind bei der Anmeldung zu bestätigen.
Voraussetzungen
- Mindestalter 24 Jahre
- abgeschlossene Qualifizierung zur Hubarbeitsbühnenbedienerin/zum Hubarbeitsbühnenbediener
- abgeschlossene Qualifizierung zur Ausbildertätigkeit (z. B. Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), abgeschlossene Ausbildung als Meister bzw. Meisterin oder mindestens 4-jährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion)
- Beauftragung zum selbständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen
- Mindestens 2 Jahre Erfahrung im Umgang oder dem Einsatz von Hubarbeitsbühnen
- Eignung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen
- ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Vertraut mit den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN EN ISO Normen)
Themen
- Reflexion des Wissensstandes zum Arbeitsmittel
- Rechtsgrundlagen und Verantwortung der Ausbilderin bzw. des Ausbilders
- Arbeiten mit dem DGUV Grundsatz 308-008 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
- Entwurf und Erprobung eines Ausbildungs- und Prüfungsparcours Abschlussprüfung
Dauer
fünf Tage