
Laserschutzbeauftragte - Materialbearbeitung
Ihre Motivation
Laser finden bei der Materialbearbeitung immer größere Verbreitung. Werden im Unternehmen Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 eingesetzt, dann fordert die Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung die Bestellung einer/ eines Laserschutzbeauftragten.
Laserschutzbeauftragte haben die Aufgabe die Führungskräfte im Unternehmen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, der Auswahl der erforderlichen Schutzmaßnahmen und bei der Überwachung des sicheren Betriebs der Laseranlage zu unterstützen.
Ziele des Seminars
Die Anforderungen für anwendungsbezogene Kurse der TROS Laserstrahlung, Teil: Allgemeines, Abschnitt 5.2., sowie des DGUV Grundsatz 303-005 Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen werden durch die erfolgreiche Teilnahme am Seminar erfüllt.
Ihr Nutzen
Sie erwerben grundlegende Kenntnisse über die Erzeugung und den Einsatz von Laserstrahlung. Sie lernen die Gefährdungen und notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Laserstrahlung kennen und können damit den sicheren Einsatz der Lasertechnologie an konventionellen Lasereinrichtungen der Materialbearbeitung beurteilen.
Sie können nach erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang und dem weiteren Erwerb anlagenspezifischer Kenntnisse als Laserschutzbeauftragte nach § 5 Abs. 2 OStrV an den genannten Einrichtungen eingesetzt werden.
Voraussetzungen
Personen mit einer abgeschlossenen technischen/naturwissenschaftlichen Ausbildung oder einer mindestens zweijährigen vergleichbaren Berufserfahrung, welche als Laserschutzbeauftragte tätig werden sollen.
Themen
- Grundlagen der Laserphysik
- Laserarten und technischer Einsatz in der Materialbearbeitung
- Vorschriften, Regeln und Normen
- Gefährdungen durch Laserstrahlung
- Schutzmaßnahmen
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten
- Schriftliche Prüfung
Nachweis entsprechend: TROS Laserstrahlung - Teil Allgemeines 5.1 (2)
Dauer
drei Tage