
Lärm
Ihre Motivation
Lärm am Arbeitsplatz ist nicht nur störend und belästigend, Lärm kann auch dauerhafte Schädigungen hervorrufen und eine erhöhte Unfallgefahr darstellen. Die Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit gehört zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Um den Gefährdungen durch Lärm wirksam zu begegnen, ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin nach ArbSchG und LärmVibrationsArbSchV dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und dabei die auftretenden Lärmexpositionen am Arbeitsplatz fachkundig zu ermitteln und zu bewerten. So werden Gefährdungen erkannt und anschließend passende Präventionsmaßnahmen abgeleitet und durchgeführt.
Ziele des Seminars
Sie erkennen die spezifischen Lärmgefährdungen in Ihrem Betrieb und sind in der Lage, Maßnahmen zur Lärmminderung vorzuschlagen, zu planen oder auch umzusetzen. Ihre Bereitschaft, Lärmminderung in die betrieblichen Abläufe zu integrieren, wird gestärkt.
Ihr Nutzen
Die Seminarteilnahme hilft Ihnen - als Führungskraft -, den Lärmschutz in Ihrem Betrieb effektiver umzusetzen. Sie können beurteilen, ob die bereits getroffenen technischen, organisatorischen und persönlichen Lärmschutzmaßnahmen ausreichen. Sie können dadurch Ihren Handlungsbedarf besser erkennen und bedarfsgerechte Lösungen ableiten.
Hinweise
Als freiwillige Vorbereitung auf das Seminar empfehlen wir den Online-Kurs Lärm am Arbeitsplatz auf unserem öffentlichen Lernportal - Link zum Kurs: https://lernportal.bghm.de/goto.php?target=crs_18872.
Themen
- Rechtliche Grundlagen kennen
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Technische Regel (TRLV-Lärm)
- Gefährdungsbeurteilung durchführen
- Orientierende Lärmmessung durchführen
- Maßnahmen zur Lärmminderung umsetzen, Lärmminderungsprogramm
- Rangfolge der Schutzmaßnahmen
- Kriterien zur Auswahl von Gehörschutzmitteln
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Dauer
drei Tage