
Gebäude planen
Ihre Motivation
Arbeitsstätten erfüllen häufig nicht die baulichen Voraussetzungen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Da die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen (Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz etc.) im Baugenehmigungsverfahren seit einigen Jahren nicht mehr generell beteiligt werden müssen, entsprechen auch erst kürzlich errichtete oder umgebaute Gebäude nicht zwangsläufig dem Arbeitsstättenrecht. Die Fachkunde und das Verantwortungsbewusstsein der Beteiligten am Bau werden daher immer wichtiger. Ordnungsgemäße und inhaltlich qualifizierte Bauvorlagen werden vorausgesetzt.
Ziele des Seminars
Sie erkennen bei der Neu- und Umbauplanung von Arbeitsstätten frühzeitig die Belange des Arbeitsschutzes. Sie können Planungsunterlagen von Arbeitsstätten auf der Grundlage des entsprechenden Regelwerks bewerten und mit dem neu erworbenen Wissen auf diesen Prozess positiv im Sinne des Arbeitsschutzes einwirken.
Ihr Nutzen
Sie erlangen in diesem Seminar das Fachwissen und die Handlungskompetenz, um bereits in der Planungsphase von Arbeitsstätten die Anforderungen des Arbeitsschutzes einbringen bzw. wirksam umsetzen zu können. Dadurch können im Nachhinein aufwändige Umbauten und damit Kompromisse sowie erhöhte Risiken im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vermieden werden.
Themen
- Wenn Unternehmerinnen und Unternehmer zu Bauherrinnen bzw. Bauherren werden
- Aufgaben der am Bau Beteiligten
- Baulicher Brandschutz
- Allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten
- Spezielle Anforderungen an Arbeitsstätten
- Beleuchtung
- Raumklima
- Sozialräume
- Flucht-/Rettungswege, Notausgänge
- Barrierefreiheit
- Lärmminderung durch raumakustische Maßnahmen
- Gestaltung von sicheren Dächern für spätere Arbeiten
- Unterlage für spätere Arbeiten an baulichen Anlagen
Dauer
fünf Tage