Handgeführtes Laserschweißen

Forschungsprojekt zu Schutzhandschuhen gestartet!

Forschungsvorhaben: Handgeführtes Laserschweißen – Schutzwirkung von Schweißerschutzhandschuhen 

Bei der handgeführten Lasermaterialbearbeitung, insbesondere dem Schweißen metallischer Werkstoffe, werden leistungsstarke Lasersysteme der Klasse 4 eingesetzt. In der schweißtechnischen Anwendung stellt die Technik derzeit Laserstrahlung im Leistungsbereich von ca. 800 bis 3000 Watt bereit. 

Gemäß der Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung) ist bei jeglicher Art von Exposition der Augen oder der Haut durch Laserstrahlung von Lasereinrichtungen der Klasse 4 mit Schädigungen zu rechnen. Damit kann sowohl direkte (gerichtete) als auch gestreute (ungerichtete, diffuse) Laserstrahlung zu einer erheblichen Gesundheitsgefährdung führen. 

Für die Bedienpersonen der handgeführten Lasereinrichtungen (auch Hand-Laser-Maschine, HLM) ist Laserstrahlung unmittelbar zugänglich. Zwischen Prozesszone und Bedienperson ergeben sich in der Anwendung häufig geringe Distanzen. Es kommt zu einer erhöhten Strahlungsgefährdung durch direkte sowie durch (gerichtet) reflektierte Laserstrahlung. 

Zum Schutz der Augen und des Gesichtsfeldes werden Laserschutzbrillen, -visiere und/ oder Laserschutzhelme gemäß DIN EN 207 „Persönlicher Augenschutz – Filter und Augenschutzgeräte gegen Laserstrahlung“ eingesetzt. Langärmlige und hochgeschlossene „Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren“ nach EN ISO 11611 schützt den Bediener gegenüber thermischer und mechanischer Gefährdung und kann darüber hinaus die Gefährdung durch Laser- und Sekundärstrahlung (u. A. UV-Strahlung) auf geeignete Weise mindern. 

Eine besondere Gefährdung durch Laserstrahlung ergibt sich für die Hände der Bedienperson. 

In der Praxis können sich teils sehr geringe Abstände zwischen der Prozesszone und den Händen der Bedienperson ergeben. Vorfälle mit Laserbeschuss (auch direkt reflektierte Laserstrahlung) und Verletzungen der Hände/Finger sind bekannt. 

Das Tragen geeigneter Schutzhandschuhe ist für die Anwendung des handgeführten Laserschweißens Pflicht. 

Die Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe für die Anwendung des handgeführten Laserschweißens setzt insbesondere die konkrete Kenntnis über die Schutzwirkung gegenüber Laserstrahlung voraus. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Erfassung und Bewertung der Schutzwirkung von Schutzhandschuhen für Schweißer gegen Laserstrahlung. Anhand objektiver Bewertungskriterien wird eine Auswahlhilfe geschaffen, auf deren Basis eine anwendungsgerechte Auswahl und Benutzung von Schutzhandschuhen bei der handgeführten Lasermaterialbearbeitung möglich wird. Darüber hinaus sollen Optimierungspotenziale hinsichtlich der Laserbeständigkeit von Schutzhandschuhen für Schweißer aufgezeigt werden. 

Das Präventionsziel besteht darin, das Verletzungsrisiko der Bedienpersonen von Hand-Laser-Maschinen zu mindern und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Projektpartner der BGHM ist das Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V. (STFI) in Chemnitz.