TRGS 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“ 

Hinweis zur aktuellen Version vom Mai 2026: 

Die TRGS 561 wurde redaktionell und inhaltlich überarbeitet; wesentliche Punkte der Überarbeitung betreffen 

  • die Übernahme der aktualisierten Begründung der ERB bzw. AGW für die Stoffe Cadmium und Cobalt,
  • die Anpassung an den aktuellen Stand des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere der geänderten Gefahrstoffverordnung,
  • der Entfall der Verwendung des Begriffs „Beurteilungsmaßstab“ für den Grenzwert für die Chrom (VI)-Verbindungen,
  • die Harmonisierung des Regelwerkes. 

So wird die Konkretisierung zur Räumlichen Abgrenzung / Trennung / Abtrennung aus der TRGS 528 übernommen.