TRGS 561 „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“
Hinweis zur aktuellen Version vom Mai 2026:
Die TRGS 561 wurde redaktionell und inhaltlich überarbeitet; wesentliche Punkte der Überarbeitung betreffen
- die Übernahme der aktualisierten Begründung der ERB bzw. AGW für die Stoffe Cadmium und Cobalt,
- die Anpassung an den aktuellen Stand des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere der geänderten Gefahrstoffverordnung,
- der Entfall der Verwendung des Begriffs „Beurteilungsmaßstab“ für den Grenzwert für die Chrom (VI)-Verbindungen,
- die Harmonisierung des Regelwerkes.
So wird die Konkretisierung zur Räumlichen Abgrenzung / Trennung / Abtrennung aus der TRGS 528 übernommen.