Arbeitsschutz Kompakt Nr. 029
Arbeiten an Mehrblattkreissägemaschinen mit Plattenbandvorschub

Abb. 1: Mehrblattkreissäge
© BGHM
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Obere Verdeckung

Abb. 2: Mehrblattkreissäge, schematisch, mit durchgehendem Plattenband
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Abb. 3
a: Einstellmaße Rückschlaggreifer

b: Einstellmaße Splitterfangeinrichtung
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Mehrblattkreissägen (Abb. 1) sind mit Rückschlaggreifern (1) ausgestattet, die das Zurückschlagen von Werkstücken und Werkstückteilen verhindern. Zusätzlich sorgen Splitterfänger (2, 3) dafür, dass keine Splitter unkontrolliert herausgeschleudert werden. Eine regelmäßige Wartung und Kontrolle dieser Schutzeinrichtungen sind unerlässlich, da herausgeschleuderte Teile Geschwindigkeiten von bis zu 290 km/h erreichen können (Schnittgeschwindigkeit: 70 - 80 m/s).
Vor dem Arbeiten:
- Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen einhalten (siehe DGUV Regel 109-606).
- Bedienungsanleitung der Herstellfirma beachten.
- Prüfen,
- ob die Zuhaltung der oberen Verdeckung funktionstüchtig ist und
- ob der direkte Zugang zu den Druckrollen von der Ein- und Ausschubseite durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie Splitterfänger, Schutzvorhänge, seitliche Verdeckungen oder Abschalteinrichtungen zuverlässig geschützt ist.
- Sicherheitsrelevante Einstellungen und Komponenten regelmäßig prüfen:
- Sind mindestens zwei von oben auf das Werkstück wirkende (2) und eine von unten wirkende Splitterfänger-Reihe(n) (3) vorhanden (Abb. 2)?
- Decken die Splitterfänger die gesamte Einlauföffnung lückenlos ab? Fehlende oder beschädigte Splitterfänger müssen umgehend ersetzt werden.
- Die Rückschlaggreifer auf scharfe Kanten überprüfen und bei Bedarf austauschen.
- Die Einstellmaße für die Rückschlaggreifer bzw. Splitterfänger gemäß den Abbildungen 3a und 3b sind zu prüfen. Falls Abweichungen festgestellt werden, sind entsprechende Anpassungen vorzunehmen oder diese auszutauschen.
- Seitliche Splitterfangeinrichtungen (4) müssen vollständig sein und bis zur Oberfläche des Maschinentisches reichen.
- Quetsch- und Scherstellen durch zwangsgeführte Werkstücke, die die Maschine verlassen, müssen gesichert werden – etwa durch lückenlos an der Maschine angebrachte, ausgekleidete Rollenbahnen.
- Die Werkstückaufgabestelle ist aus ergonomischen Gründen und zur Minimierung des Verletzungsrisikos mit einer verlängerten Transport- oder Rollenbahn auszustatten.
- Auf Stolperstellen achten, Fußboden im Bewegungsbereich um die Maschine sauber halten.
- Bei Sägeblattwechsel und Einstellarbeiten schnittfeste Handschuhe tragen.
- Zum Wechseln schwerer Sägepakete Hebehilfen verwenden.
- Enganliegende Kleidung tragen.
- Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Handschuhe und Schutzbrille benutzen.
- Beim Beschicken der Maschine vor der Einschuböffnung Schutzschürze mit Splitterschutz tragen.
Während der Arbeiten:
- Bei schweren Werkstücken Hebehilfen verwenden.
- Nach Werkstückrückschlag und Splitterausschuss Maschine umgehend stillsetzen und erst weiterarbeiten, wenn Rückschlagsicherungen und Splitterfänger auf Beschädigung überprüft wurden.
- Ausschubbereich freihalten.
- Druckwerk nur verstellen, wenn sich kein Werkstück in der Maschine befindet.
- Bei Störungen Maschine ausschalten und Stillstand der Sägeblätter abwarten.
- Rückschlagsicherungen bei laufender oder auslaufender Säge nicht hochstellen (ab Baujahr 1988 Sperre vorhanden).
- Nur mit Absaugung arbeiten.
Nach dem Arbeiten:
- Rückschlagsicherungen regelmäßig reinigen, auf Leichtgängigkeit prüfen und verklemmte Holzstücke entfernen.
- Verbogene Wellen von Rückschlagsicherungen umgehend von der Herstellfirma instand setzen lassen.
- Für die Reinigung der Maschine Staubsauger verwenden.
Weitere Informationen:
- FBHM-108: Mehrblattkreissägen, Hinweise zu Beschaffung, Nachrüstung und sicherem Betrieb (Link: DGUV)
- DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk"
- DGUV Information 209-034 “Gattersägewerke - Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen”
- DGUV Information 209-035 “Profilzerspanerwerke - Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen”
- DGUV Information 209-038 “Seitenbearbeitung in Sägewerken - Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen”
Stand: 05/2025