Arbeitsschutz Kompakt Nr. 028
Arbeiten mit der Handkreissägemaschine
Handkreissäge mit Pendelschutzhaube und Tauchkreissäge
- Feste Verkleidung
- Späneauswurföffnung, Absauganschluss
- Drehrichtungsanzeige für das Sägeblatt
- Bewegliche Schutzhaube
- Führungsplatte, Sägetisch
- Spaltkeil
- Öffnungsrichtung der beweglichen Schutzhaube
- Spaltkeilhalterung
- Handgriff mit Ein-Aus-Schalter
- Sägeblatt
- Entriegelungshebel für Raste in Ausgangsstellung
- Eintauchrichtung
- Nut für Führungsschiene
Vor dem Arbeiten:
- Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen einhalten (siehe DGUV Regel 109-606)
- Bedienungsanleitung der Herstellfirma beachten.
- Für Material und Arbeitsgang geeignetes Sägeblatt auswählen.
- Nur scharfe und unbeschädigte Kreissägeblätter verwenden.
- Spaltkeil und -abstand (max. 5 mm) zum Kreissägeblatt prüfen.
- Auf leichte Beweglichkeit der Schutzhaube achten.
- Für eine sichere Werkstückauflage in ergonomischer Höhe sorgen.
- Führungsschiene verwenden und einspannen.
- Bei Einsetzsägearbeiten Spaltkeil entfernen und Rückschlagsicherung an der Führungsschiene anbringen.
- Bei Einstellung der Schnitttiefe auf erforderlichen Freiraum unter dem Werkstück achten.
- Handkreissägemaschine über geeigneten Industriestaubsauger absaugen (Filterkategorie M für Holzstaub).
- Eng anliegende Kleidung tragen.
- Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und Schutzbrille benutzen.
Während der Arbeiten:
- Nur mit Absaugung arbeiten.
- Handkreissäge immer mit beiden Händen führen.
- Möglichst Führungsschiene oder sonstigen Anschlag verwenden.
- Kleine Werkstücke fixieren.
- Größere Werkstückteile gegen Abkippen und Verschieben sichern.
- Kabel und Absaugschlauch so führen, dass der Sägevorgang nicht behindert wird.
- Nach dem Sägeschnitt Maschine ausschalten.
- Maschine nur mit verdecktem Sägeblatt ablegen.
- Nicht unter die Schnittebene greifen.
Nach dem Arbeiten:
- Nach Beendigung von Einsetzarbeiten Spaltkeil wieder einbauen und justieren.
- Arbeitsplatz sauber und aufgeräumt verlassen (Stolpergefahr).
Weitere Informationen:
- DGUV Regel 109-606 "Branche Tischler- und Schreinerhandwerk"
- BG 96.2 "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien"
- BG 96.18 "TSM Holzbearbeitungsmaschinen – Handhabung und sicheres Arbeiten"
Hier können Sie die Arbeitsschutz Kompakt Nr. 028 "Arbeiten mit der Handkreissägemaschine" als PDF herunterladen.
Stand: 05/2019