Arbeitsschutz Kompakt Nr. 020

Arbeiten am Kran

Arbeitsschutz Kompakt Ausgabe 020 ; Grafik: Krane; © BGHM

Voraussetzungen zum Bedienen von Kranen:

  • Mindestalter 18 Jahre; Ausnahme während der Ausbildung unter Aufsicht
  • Körperlich und geistig geeignet
  • Unterwiesen (ausgebildet) und beauftragt

Verletzungen/Gefährdungen:

Es besteht ein Verletzungsrisiko durch das Getroffenwerden von der Last oder von Anschlagmitteln.
Im Detail liegen bei den verschiedenen Transportphasen folgende mechanische Gefährdungen vor:

  • Lastabsturz, verursacht durch Versagen von Bremsen, Hubseil, Anschlagmittel, etc.
  • Umkippen der Last, verursacht durch Untergrund, Form der Last, nicht abgeschlagene Anschlagmittel etc.
  • Pendeln/Rotation der Last, verursacht durch Schrägzug, Nichtbeachtung der Schwerpunktlage, falsches Anschlagen etc.
  • Getroffenwerden durch Anschlagmittel, verursacht durch falsche Benutzung wie Überlastung, Beschädigung an scharfen Kanten, etc.

Vor dem Arbeiten:

  • Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung
    • Sicherheitsschuhe, Handschuhe, evtl. Schutzhelm
  • Prüfung des Krans auf offensichtliche Mängel
    • Prüfung der Steuerungsfunktionen des Krans
    • Prüfung der Bremse
    • Prüfung der Notendhalteeinrichtung (Endschalter)
    • Prüfung der Tragmittel (Lasthaken, Hubseil, Hubketten etc.)
    • Prüfung der Anschlagmittel hinsichtlich Beschädigungen und Tragfähigkeit

Während der Arbeiten:

  • Bei allen Kranbewegungen ist die Last oder bei Leerfahrten die Hakenflasche zu beobachten.
  • Den Kran nur auf Zeichen einer einweisenden Person steuern, wenn die Beobachtung der Last nicht möglich ist.
  • Im Gefahrfall sind Warnzeichen zu geben.
  • Lasten sollen nicht über Personen hinweggefahren werden.
    Bei kraftschlüssiger Lastaufnahme (z. B. Lasthebemagnet, Vakuumheber etc.) ist der Transport über Personen verboten.
  • Von Hand angeschlagene Lasten dürfen erst auf eindeutige Zeichen der Person, die anschlägt, die einweist oder die verantwortlich ist, bewegt werden.
  • Unsachgemäß angeschlagene Lasten dürfen nicht befördert werden.
  • Die Steuereinrichtung muss im Handbereich gehalten werden, solange die Last am Kran hängt.
  • Endstellungen, die nur durch Notendschalter oder Rutschkupplungen begrenzt sind, dürfen nicht anfahren.
  • Krane wie auch Anschlagmittel dürfen nicht über die zulässige Last hinaus belastet werden.
  • Personen dürfen mit der Last oder der Lastaufnahmeeinrichtung nicht befördert werden.
  • Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, ist der Kranbetrieb unverzüglich einzustellen und die Vorgesetzten bzw. die Fachabteilung sind zu benachrichtigen.
  • Kranführer und Kranführerinnen dürfen Krane nur benutzen, wenn sie eingewiesen und beauftragt sind.
  • Kranführer und Kranführerinnen müssen die Persönliche Schutzausrüstung benutzen.

Nach dem Arbeiten:

  • Alle Steuereinstellungen auf Nullstellung bringen.
  • Den Kranhaken ohne Last hochziehen.
  • Netzanschlussschalter/Kranschalter ausschalten.
  • Windsicherung einlegen (Kran im Freien).
  • Lastaufnahmemittel fachgerecht lagern.

Weitere Informationen:

Stand: 06/2022