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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 005

Lack- und Lösemittellager

Grafische Darstellung eines Lack- und Lösemittellagers.
  1. Lack- und Lösemittellager werden hinsichtlich aktiver und passiver Lagerung unterschieden.
  2. Aktive Lagerung liegt vor, wenn in diesem Bereich abgefüllt, gemischt oder umgefüllt, d. h. mit offenen Gebinden umgegangen wird.
  3. Passive Lagerung liegt vor, wenn das Lager ausschließlich zum Lagern von geschlossenen Gebinden verwendet wird.
  4. In sogenannten Misch- und Bereitstellungsräumen wird mit offenen bzw. nicht vollständig geschlossenen Gebinden brennbarer Flüssigkeiten umgegangen.

Vor dem Arbeiten:

  • Grundsätzlich ausreichende Lüftung (in Bodennähe) und Beleuchtung sicherstellen
  • Anforderungen an Brand- und Explosionsschutz gewährleisten, Zündquellen jederzeit vermeiden
  • Kleine Mengen können auch in Sicherheitsschränken nach DIN EN 14470-1 gelagert werden
    (Feuerwiderstandsklasse 90).
  • Elektrostatische Ableitfähigkeit der Gebinde und aller Regalelemente durch Erdung und Potentialausgleich sicherstellen
  • Falls der Raum selber nicht als Auffangraum geeignet ist, z. B. Auffangwannen unter dem Regal vorsehen
  • Angaben der Hersteller in den aktuellen Sicherheitsdatenblättern beachten
  • Gefahrstoffkataster aktuell halten und Betriebsanweisungen aushängen

Während der Arbeiten:

  • Hinsichtlich erforderlicher Lüftung, Luftmengen, zulässiger Stoffe und Lagermengen sowie Einteilung von Explosionsschutz-Zonen siehe DGUV Information 209-046; bisher BGI 740 (detaillierte Angaben hierzu finden sich in der TRGS 510)
  • Besonders beim Umfüllen, Umpumpen o. ä. Tätigkeiten immer auf ausreichende elektrostatische Ableitfähigkeit aller Gebinde achten
  • Hierbei außerdem elektrostatisch ableitbares Schuhwerk verwenden
  • Hautkontakt zu Beschichtungsstoffen vermeiden, erforderliche persönliche Schutzausrüstungen (Atem-, Gesichts-, Hautschutz) verwenden
  • Zugangstüren grundsätzlich verschlossen halten
  • Zulässige Lagermengen, ggf. für unterschiedliche Stoffe, beachten

Nach dem Arbeiten:

  • Gebinde vollständig verschließen
  • Kein Umfüllen in ungeeignete Behälter - v. a. keine Lebensmittelbehälter wie z. B. Flaschen verwenden
  • Bei Abfüllung in andere als Original-Gebinde für ausreichende und eindeutige Kennzeichnung sorgen
  • Lack- und Lösemittelreste vom Arbeitsplatz entfernen
  • Abfälle nur in dafür vorgesehene Behälter entsorgen
  • Beim Einlagern vorgesehenen Lagerplatz berücksichtigen (z. B. Prüffallhöhe beachten)
  • Elektrostatische Ableitfähigkeit sicherstellen
  • Zugangsbeschränkungen zum Lager beachten und sicherstellen

Weitere Informationen:

  • DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe, Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb"
  • TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (Link: BAuA)

Stand: 06/2015