Ladungssicherung
Verkehrssicherheit und Ladungssicherung sind untrennbar miteinander verbunden. Nur wer sein Unternehmen organisatorisch richtig aufstellt, über Wissen der geltenden Rechtsvorschriften zum Thema Ladungssicherung, über das notwendige Wissen zu den physikalischen Grundlagen und über Zurrmittel und deren richtige Anwendung verfügt, kann seiner Verantwortung bzgl. Ladungssicherung gerecht werden.
Kleine und mittelgroße Betriebe setzen für den Transport ihrer Erzeugnisse unterschiedliche Fahrzeuge ein, häufig Pkw-Kombifahrzeuge, Transporter oder auch kleine Lkw. Großbetriebe beauftragen dagegen meist Speditionen mit der Auslieferung ihrer Produkte – teilweise verfügen sie auch über einen eigenen Fuhrpark.
Verantwortlich für die Sicherheit beim Be- und Entladen sowie für eine "regelgerechte" Ladungssicherung sind alle an den Transportvorgängen Beteiligten: Absender, Verlader, Frachtführer, Fahrzeughalter sowie Fahrzeugführende.
Was ist zu sichern
Die Sicherung der Ladung muss für den „normalen Fahrbetrieb“ erfolgen. Dazu gehören auch Vollbremsungen, starke Ausweichmanöver sowie eine schlechte Wegstrecke!
Folgende Kräfte können im normalen Fahrbetrieb auftreten (FG: Gewichtskraft der Ladung):
Wie kann gesichert werden
Formschlüssige Ladungssicherung
Die Ladung soll gesichert werden durch:
- Formschluss (z.B. Fahrzeugaufbau oder Einbauten)
- oder Zurrmittel (z.B. Zurrgurte, Zurrketten oder Zurrnetze)
Kraftschlüssige Ladungssicherung
Die Ladung soll gesichert werden durch:
- Niederzurren (z.B. Zurrgurte oder Zurrketten)
Beim Niederzurren wird die Ladung durch die Zurrmittel auf die Ladefläche gepresst.
Durch das Anpressen erhöht sich die Reibungskraft. Die Reibungskraft sichert die Ladung gegen Verrutschen.
Kombination von Ladungssicherungsmaßnahmen
Hier werden die Elemente der formschlüssigen Ladungssicherung und der kraftschlüssigen Ladungssicherung so zusammen eingesetzt, dass sie sich in ihrer Wirkung ergänzen.
Zum Beispiel:
Niederzurren zur seitlichen und rückwärtigen Ladungssicherung ergänzt durch Einsteckrungen zum Blockieren in Fahrtrichtung.
Niederzurren zur seitlichen und rückwärtigen Ladungssicherung ergänzt durch eine Kopfschlinge in Fahrtrichtung.
Verhalten ungesicherter Ladung bei einer Vollbremsung
Ordnungsgemäß gesicherte Ladung bei einer Vollbremsung
(Nachahmung ohne Spezialfahrzeug wird nicht empfohlen!)
Die nachfolgenden Maßnahmen sind beispielhaft für den Aufbau einer Betriebsorganisation zur Ladungssicherung
- Verantwortlichen „Leiter der Ladearbeit“ benennen und ausbilden lassen
- Geeignete Verpackung/Ladungsträger auswählen
- Anforderungen an die Fahrzeuge festlegen
- Geeignete Ladehilfsmittel vorhalten
- Ladungssicherungsmaßnahmen festlegen
- Belade- und Verfahrensanweisungen erstellen
- Verladepersonal ein- bzw. unterweisen und schulen
- Fahrzeugkontrollen vor und nach der Beladung
Bei mittleren und kleinen Betrieben kann eine solche Struktur häufig nur schwer umgesetzt werden. Die Verantwortung für die Sicherheit beim Be- und Entladen sowie für eine "regelgerechte" Ladungssicherung verbleibt dann beim Unternehmer. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch die Qualifizierung von Mitarbeitern (z.B. durch den Besuch von Seminaren zur Ladungssicherung, BGHM-Seminar TLBF 10 „Be- und Entladen von Fahrzeugen“) und die Bereitstellung entsprechender Mittel die Grundlagen für sicheres Arbeiten und eine geeignete Ladungssicherung zu schaffen. Die BGHM Information 108 „Be- und Entladen von Fahrzeugen“ kann hierzu wichtige Hinweise geben.
Weiterführende Informationen und Downloads
Normen
- VDI 2700 - Richtlinien der Ladungssicherung
- Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen - Normenreihe DIN EN 12195
Die Normen erhalten Sie beim Beuth-Verlag www.beuth.de bzw. beim VDI-Verlag https://www.vdi.de.
BGHM Magazin
Allgemeine Informationen zur Verkehrssicherheit