Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Der Arbeitgeber / Unternehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Zur Erhaltung des sicheren Zustandes dieser Arbeitsmittel sind Erstprüfungen (siehe auch: DGUV Grundsatz 303-003 zur Bestätigung der Erstprüfung durch den Hersteller), Prüfungen nach Reparatur und Instandsetzung und wiederkehrende Prüfungen erforderlich.

Das regelmäßige Überprüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel soll deren ordnungsgemäßen Zustand sicherstellen.

Prüfungen / wiederkehrende Prüfungen müssen organisiert sein für

  • ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel im Betrieb,
    z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge, -motorgeräte, -wärmegeräte, Leuchten, Leitungsroller, Verlängerungsleitungen, Tischsteckdosen, Geräteanschlussleitungen, Netzgeräte, Ladegeräte, Trenn-/Kleinspannungstransformatoren, Geräte der Unterhaltungselektronik sowie der elektrischen Informationstechnik, einschließlich Fernmeldegeräte und elektrische Büromaschinen, Laborgeräte, Mess-, Steuer- und Regelgeräte.
    Hierzu zählen auch die an der Arbeitsstelle / im Unternehmen zur Verwendung freigegebenen Privatgeräte, wie z. B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte.
    Siehe: DGUV Information 203-070 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel -Fachwissen für Prüfer (Link: DGUV)
  • transportable elektrische Arbeitsmittel auf Bau- und Montagestellen,
    z. B. Baustellenkreissägen, größere Ersatzstromerzeuger, Schweißgeräte.
  • ortsfeste elektrische Betriebsmittel
    z. B. Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktionsanlagen, Fertigungszentren, Verfahrenstechnische Anlagen, Förderanlagen, Transformatoren, Schaltgeräte und Beleuchtungseinrichtungen.
    Diese können sowohl fest als auch über Steckvorrichtungen an der elektrischen Niederspannungsanlage angeschlossen sein.
  • elektrische Anlagen, z.B. elektrischer Niederspannungsanlagen
    DGUV Information 203-072 Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen (Link: DGUV) 

Prüffristen sind im §5 der DGUV Vorschrift 3 abgebildet.

Die DGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer (Link: DGUV) gibt Hilfestellung bei der Organisation der Prüfungen.

Weiterführende Informationen und Downloads