Hautschutzmittel
Allgemein gilt, dass Schutzhandschuhe in ihrer Wirkung effektiver sind als Hautschutzmittel. Deshalb steht die Benutzung geeigneter Handschuhe an erster Stelle. Wenn keine Schutzhandschuhe getragen werden können oder dürfen, z.B. bei Tätigkeiten an sich drehenden Maschinenteilen mit Einzugsgefahr, können Hautschutzmittel in vielen Fällen jedoch das Ausmaß von hautschädigenden Einwirkungen am Arbeitsplatz verringern.
Hautschutzmitteln werden eingesetzt bei Kontakten zu schwach hautschädigenden Arbeitsstoffen wie z.B. Feuchtarbeit, Kontakt zu Wasser, wassergemischten Kühlschmierstoffen und anderen Gemischen im Anwendungszustand etc.
Hautschutzmittel sind, auch wenn dies teilweise beispielshaft angegeben wird, nicht wirksam
- bei Kontakt zu Chemikalien, wie z.B. organische Lösemittel, Oberflächenbehandlungsmittel, Industriereiniger, Kaltreiniger etc.
- bei mechanischen Belastungen
- bei Kontakt zu einem Allergen
Spezielle Hautschutzmittel können nach stark verschmutzenden Tätigkeiten die Hautreinigung erleichtern. Die Anwendung derartiger Produkte führt zwar zu einer hautschonenderen Entfernung der Verschmutzung, jedoch schützen sie nicht zwangsläufig vor den Bestandteilen des Schmutzes. Verschmutzungen, wie Oberflächenbeschichtungsmittel oder gebrauchte Öle können gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten, die über die Haut aufgenommen werden. Daher sind auch bei diesen Tätigkeiten immer geeignete Schutzhandschuhe vorzuziehen.
Von der gleichzeitigen Anwendung von Hautschutzmitteln und Schutzhandschuhen wird nach dem aktuellen Kenntnisstand abgeraten, da sie die Schutzwirkung von Schutzhandschuhen beeinträchtigen können. Zudem konnte bisher wissenschaftlich nicht belegt werden, dass sich die Anwendung von Hautschutzmitteln unter Schutzhandschuhen positiv auf den Hautzustand auswirkt.
Sofern Hautschutzmittel als persönliche Schutzmaßnahme zum Einsatz kommen, werden sie vor der Arbeit, nach der Händereinigung, nach Pausen und nach Arbeitsende aufgetragen.
Gebotszeichen "Hautschutz benutzen"
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Anwendung von Hautschutzmitteln
Ein Hautschutzmittel kann nur dann wirksam sein, wenn es regelmäßig und korrekt verwendet wird. Dazu gehört auch das richtige Auftragen auf die Haut. Häufig vergessen werden:
- Fingerzwischenräume,
- Fingernägel und
- Handgelenke.
So machen sie es richtig!
© BGHM
Weiterführende Informationen und Downloads
- DGUV Regel 112-195
Benutzung von Schutzhandschuhen - DGUV Information 209-022
Hautschutz in Metallbetrieben (Link: DGUV) - DGUV Information 212-007
„Chemikalienschutzhandschuhe“ (Link: DGUV) - DGUV Information 212-017:
Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln (Link: DGUV) - Tipps für eine gesunde Haut - Hautschutz für Beschäftigte in Metallbetrieben und in der Holzbranche
- DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen (Link: DGUV)
- DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen, Sachgebiet Schutzkleidung (Link: DGUV)
- DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen, Sachgebiet Hautschutz (Link: DGUV)
- DGUV: Prävention von Hautkrankheiten (Link: DGUV)
- IFA: Kühlschmierstoffe - Hautschutz (Link: DGUV)
- IFA: Gefährdungsbeurteilung der dermalen Exposition für Stoffe nach der CLP-Verordnung (Link: DGUV)
- Hautschutzplan (Link: DGUV)