Seite drucken / PDF erstellen

Drücken Sie Strg und P. Im Druckerdialog können Sie nun auswählen, ob Sie die Information drucken möchten oder als PDF auf Ihrem Rechner speichern wollen.

Icon Drucken

Arbeitsschutz Kompakt Nr. 144

Umgang mit Flusssäure

Gebotszeichen Umgang mit Flusssäure sowie Gefahrensymbole
© BGHM

Allgemeines zur Flusssäure:

Flusssäure, chemische Formel: HF, auch als Fluorwasserstoffsäure bezeichnet, ist eine farblose, stechend riechende, stark feuchtigkeitsziehende Flüssigkeit, die in jedem Verhältnis mit Wasser mischbar und ab 70 % stark rauchend ist. Somit besteht auch Expositionsgefahr gegenüber Dämpfen (Gasphase). 

CAS-Nr. 7664-39-3

Gefährdungen und Grenzwerte:

  • Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen (H300 + H 310 + H 330), verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H 314) und wirkt ätzend auf die Atemwege (EUH071) 
  • Hautgefährdender Gefahrstoff gemäß TRGS 401
  • AGW: 0,83 mg/m³ (1 ppm) nach TRGS 900

Vor dem Arbeiten:

  • Sicherheitsdatenblatt (SDB) beachten.
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen.
  • Substitution prüfen (anderes Verfahren, andere Säure).
  • Technische Schutzmaßnahmen prüfen (geschlossene Anlage, Absaugung).
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach SDB auswählen und bereitstellen.
  • Empfohlene PSA: Haut-, Augen- und Atemschutz (z. B. Vollmaske mit Kombinationsfilter E-P2 gelb/weiß), gegebenenfalls auch Gesichtsschutz (z. B. bei Spritzgefahr), Körperschutz (z. B. beim  Verdünnen oder Abfüllen) und Fußschutz
  • PSA prüfen/auf Mängel untersuchen.
  • Betriebsanweisung erstellen.
  • Unterweisung durchführen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge beachten.
  • Flusssäurepass ausstellen.
  • Erste Hilfe organisieren.
  • Augenspülmittel bereithalten.
  • Hautkontaktgegenmittel bereitsstellen (z. B. Calciumglukonat-Gel).
  • Vorgehen bei Unfällen mit Giftzentrale klären.
  • Gefährliche Arbeiten: keine Alleinarbeit
  • Beschäftigungsbeschränkungen beachten (z. B. für Jugendliche und werdende Mütter).

Während der Arbeiten:

  • Technische Schutzmaßnahmen aktivieren und nachprüfen.
  • PSA gemäß Betriebsanweisung nutzen.
  • Arbeiten gemäß Betriebsanweisung durchführen.
  • Kennzeichnung von Gebinde, Leitungen und Behältern prüfen.
  • Offene Anlagen und Behältnisse möglichst schließen.
  • Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen prüfen (z. B. durch Messung).
  • Auf Ordnung, Sauberkeit, ausreichende Beleuchtung und sicheren Stand achten.
  • Nicht essen, trinken oder rauchen.

Nach dem Arbeiten:

  • Behälter sofort wieder fest verschließen.
  • Ordnungsgemäße Gefahrstofflagerung (u. a. TRGS 510) und Entsorgung von Flusssäure (z. B. AVV 060103) beachten.
  • Flusssäurereste sicher entfernen (Wasser, gelöschter Kalk).
  • PSA sicher entfernen (Betriebsanweisung beachten).
  • Benutzte PSA reinigen oder fachgerecht entsorgen (z. B. AVV 150202).
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge beachten.

Weitere Informationen:

Stand: 10/2021