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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 144

Umgang mit Flusssäure

Arbeitsschutz Kompakt Ausgabe 144: Umgang mit Flusssäure; Foto: BGHM

Allgemeines zur Flusssäure:

Flusssäure, chemische Formel: HF, auch als Fluorwasserstoffsäure bezeichnet, ist eine farblose, stechend riechende, stark feuchtigkeitsziehende Flüssigkeit, die in jedem Verhältnis mit Wasser mischbar und ab 70 % stark rauchend ist. Somit besteht auch Expositionsgefahr gegenüber Dämpfen (Gasphase). 

CAS-Nr. 7664-39-3

Gefährdungen und Grenzwerte:

  • Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen (H300 + H 310 + H 330), verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H 314) und wirkt ätzend auf die Atemwege (EUH071) 
  • Hautgefährdender Gefahrstoff gemäß TRGS 401
  • AGW: 0,83 mg/m³ (1 ppm) nach TRGS 900

Vor dem Arbeiten:

  • Sicherheitsdatenblatt (SDB) beachten.
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen.
  • Substitution prüfen (anderes Verfahren, andere Säure).
  • Technische Schutzmaßnahmen prüfen (geschlossene Anlage, Absaugung).
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach SDB auswählen und bereitstellen.
  • Empfohlene PSA: Haut-, Augen- und Atemschutz (z. B. Vollmaske mit Kombinationsfilter E-P2 gelb/weiß), gegebenenfalls auch Gesichtsschutz (z. B. bei Spritzgefahr), Körperschutz (z. B. beim  Verdünnen oder Abfüllen) und Fußschutz
  • PSA prüfen/auf Mängel untersuchen.
  • Betriebsanweisung erstellen.
  • Unterweisung durchführen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge beachten.
  • Flusssäurepass ausstellen.
  • Erste Hilfe organisieren.
  • Augenspülmittel bereithalten.
  • Hautkontaktgegenmittel bereitsstellen (z. B. Calciumglukonat-Gel).
  • Vorgehen bei Unfällen mit Giftzentrale klären.
  • Gefährliche Arbeiten: keine Alleinarbeit
  • Beschäftigungsbeschränkungen beachten (z. B. für Jugendliche und werdende Mütter).

Während der Arbeiten:

  • Technische Schutzmaßnahmen aktivieren und nachprüfen.
  • PSA gemäß Betriebsanweisung nutzen.
  • Arbeiten gemäß Betriebsanweisung durchführen.
  • Kennzeichnung von Gebinde, Leitungen und Behältern prüfen.
  • Offene Anlagen und Behältnisse möglichst schließen.
  • Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen prüfen (z. B. durch Messung).
  • Auf Ordnung, Sauberkeit, ausreichende Beleuchtung und sicheren Stand achten.
  • Nicht essen, trinken oder rauchen.

Nach dem Arbeiten:

  • Behälter sofort wieder fest verschließen.
  • Ordnungsgemäße Gefahrstofflagerung (u. a. TRGS 510) und Entsorgung von Flusssäure (z. B. AVV 060103) beachten.
  • Flusssäurereste sicher entfernen (Wasser, gelöschter Kalk).
  • PSA sicher entfernen (Betriebsanweisung beachten).
  • Benutzte PSA reinigen oder fachgerecht entsorgen (z. B. AVV 150202).
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge beachten.

Weitere Informationen:

  • Chemikaliengesetz
  • Chemikalienverordnung
  • TRGS 201, 400, 401, 402, 500, 507, 510, 600, 900
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Information 213-071 „Fluorwasserstoff, Flusssäure und anorganische Fluoride“
  • Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der BG RCI und der BGHM (www.gischem.de)
  • GESTIS-Stoffdatenbank der DGUV

Stand: 10/2021