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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 135

Stationäre Bandschleifmaschinen

Stationäre Bandschleifmaschinen; Grafik: BGHM

Allgemeines:

Bandschleifmaschinen werden verwendet, um Werkstücke zu schleifen und zu entgraten. Bandschleifmaschinen gibt es in unterschiedlichen Bauformen (z. B. Bilder 1 und 2). In Abhängigkeit von der Bauform müssen bei Bedarf zusätzliche Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden.

Gefährdungen:

  • Einzugsgefahr durch Auflaufstellen im Bereich der Antriebs- oder Kontaktrolle (siehe Bild 3)
  • Lärm beim Betrieb der Bandschleifmaschine
  • Gefährdung der Augen durch Funken und Partikelflug
  • Verbrennungsgefahr durch erwärmte Werkstücke
  • Gefährdung durch Einatmen von Schleifstäuben
  • Schnittverletzung durch das Schleifband bzw. Gefahr von schweren Schürfwunden. Häufig bleiben bei Schleifverletzungen Partikel in der Wunde zurück, die sich in der Folge entzünden kann.
  • Scharfkantige Werkstücke
  • Gefährdungen durch ein nicht fachgerecht geführtes Werkstück
  • Reißen des Schleifbands

Vor dem Arbeiten:

  • Bedienungsanleitung des Herstellers beachten.
  • Betriebsanweisung für das Arbeiten an der Bandschleifmaschineerstellen, am Arbeitsplatz aushängen und Beschäftigte unterweisen.
  • Sichere Funktion, sicheren Zustand und elektrische Sicherheit regelmäßig prüfen.
  • Schleifband vor Beginn der Arbeiten auf Beschädigungen untersuchen und bei Bedarf austauschen.
  • Nur Schleifbänder verwenden, die in der Betriebsanleitung des Herstellers der Maschine vorgesehen sind. Andernfalls besteht erhöhte Rissgefahr und es können Gefahrstellen auftreten (z. B. bei zu breiten Bändern), die nicht von den Schutzeinrichtungen (z. B. Verdeckungen) abgesichert sind.
  • Das Schleifband so aufspannen, dass es nicht seitlich über die Laufrolle hinausragt; es besteht sonst eine erhebliche Schnittgefahr.
  • Beim Aufspannen des Schleifbands Laufrichtung beachten und auf zentrierten Lauf achten.
  • Einzugsstellen im Bereich der Antriebs- oder Kontaktrolle so sichern (z. B. durch Ver- oder Auskleidungen), dass ein Einzug von Fingern nicht möglich ist.
  • Werkstückauflage so einrichten, dass der Spalt zum Schleifband maximal 3 mm breit ist.
  • Freilaufende Bereiche des Schleifbands, die nicht für den Arbeitsprozess benötigt werden, müssen durch Verdeckungen gegen versehentliches Berühren geschützt werden.

Während der Arbeiten:

  • Beim Arbeiten an Bandschleifmaschine Augen- und Gehörschutz sowie Sicherheitsschuhe tragen.
  • Enganliegende, abrieb- und schnittfeste Handschuhe dürfen beim Arbeiten an Bandschleifmaschinen i. d. R. getragen werden, da bei einer versehentlichen Berührung des Schleifbands die Schutzwirkung der Handschuhe die Gefahr des Einzugs überwiegt. Ausnahmen sind bei speziellen Bauformen von Bandschleifmaschinen möglich und sind der Betriebsanleitung des Herstellers zu entnehmen.
  • Nur mit montierten Seitenverkleidungen und Schutzeinrichtungen arbeiten. Beim Bearbeiten von U-förmigen Werkstücken, z. B. Hufeisen, bei Bedarf mit einer entsprechend modifizierten Seitenverkleidung arbeiten (siehe Bild 4).
  • Beim Bearbeiten kleiner Werkstücke Hilfsmittel oder Zuführhilfen benutzen.
  • Erwärmte Werkstücke abkühlen oder sicher zur Seite legen.
  • Die vorhandene Schleifstaubabsaugung einschalten.

Nach dem Arbeiten:

  • Nach der Benutzung Maschine sofort ausschalten. 
  • Maschine nach Ende der Bearbeitung von Schleifstäuben reinigen.
  • Reinigungsarbeiten nur bei ausgeschalteter Maschine durchführen.
  • Defekte Bandschleifmaschinen gegen unbefugte Benutzung sichern.
  • Wenn auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erforderlich, Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder durchführen (z. B. DGUV Empfehlung „Lärm“).

Weitere Informationen

Stand: 06/2021