Arbeitsschutz Kompakt Nr. 126
Beleuchtung an Montagearbeitsplätzen
Eine gesundheitsgerechte und produktive Montage benötigt eine gute Beleuchtung.
Die Arbeitsaufgabe bestimmt die Anforderungen an die Beleuchtung: Sehr feine Montagearbeiten sind mit höheren Anforderungen an die Lichtgestaltung verbunden als grobe.
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.4 „Beleuchtung“ gibt im Anhang 1 (16.14 Montagearbeiten in der Metallbe- und -verarbeitung; 23.4 Zusammenbau in der Holzbe- und -verarbeitung) Mindestwerte der Beleuchtungsstärken in Abhängigkeit von der Sehaufgabe an. Die Beleuchtungsstärke wird in Arbeitshöhe gemessen.
Die Beleuchtung kann durch eine Allgemeinbeleuchtung (Hallen-, Deckenbeleuchtung), eine Arbeitsplatzbeleuchtung sowie deren Kombination gestaltet werden. Tageslicht (Fenster, Oberlichter) kann die Beleuchtung unterstützen.
Leitfragen/Empfehlungen zur Lichtgestaltung an Montagearbeitsplätzen:
- Mit welchem Beispiel nach Anhang 1 ASR A3.4 ist die Tätigkeit vergleichbar?
Arbeitsräume, Arbeitsplätze, Tätigkeiten | Mindestwert der Beleuchtungsstärke Ix | Mindestwert der Farbwiedergabe Index R3 | |
---|---|---|---|
16.14 | Montagearbeiten - grobe - mittelfeine - feine - sehr feine | 200 300 500 750 | 80 80 80 80 |
23.4 | Arbeiten an der Hobelbank, Leimen, Zusammenbau | 300 | 80 |
- Wie hoch ist der Mindestwert der Beleuchtungsstärke nach ASR A3.4 (200-750 lx)?
- Haben die Lampen (meist LED-/Leuchtstoffröhren) eine Farbwiedergabe nach ASR A3.4 von Ra ≥ 80?
Lichtfarben zwischen 3300-5000 K (neutralweiß nw) haben sich bewährt.
Beispiel: Die Kennzeichnung einer Leuchtstofflampe „840“ steht für Ra = 80, 4000 K - Sind die Leuchten blendfrei am Arbeitsplatz montiert?
- Wird Blendung durch Tageslicht vermieden?
- Werden die Leuchten regelmäßig gereinigt?
LED-Beleuchtungen in Arbeitsstätten unterliegen den gleichen Anforderungen wie jede andere Beleuchtungsanlage.
Weitere Informationen:
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung“ (Link: BAuA)
- DGUV Information 215-210 „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“ (Link: DGUV)
- DGUV Information 215-211 „Tageslicht am Arbeitsplatz – leistungsfördernd und gesund“ (Link: DGUV)
- DGUV Information 215-220 „Nichtvisuelle Wirkung von Licht auf den Menschen“ (Link: DGUV)
- Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) „Künstliche biologisch wirksame Beleuchtung in Arbeitsstätten“
Stand: 10/2020