Arbeitsschutz Kompakt Nr. 113
Arbeiten mit akkubetriebenen Maschinen und Zubehörprodukten
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Bei der Verwendung von Maschinen und Zubehörartikeln werden überwiegend Lithium-Ionen-Akkumulatoren als Energiespeicher eingesetzt. Bei unsachgemäßer Handhabung kann eine Brandgefahr von den Energiespeichern ausgehen. Deshalb muss bei der Verwendung dieser Produkte Folgendes beachtet werden.
Vor dem Arbeiten:
- Akku (1), Ladegerät inkl. Zuleitung (2), und Maschine (3) oder Zubehörartikel (4) einer Sichtkontrolle auf äußerliche Beschädigungen unterziehen.
- Nur Batterien für den Tagesbedarf mitführen.
- Das Ladegerät an einem vor Sonneneinstrahlung, Hitze und Feuchtigkeit geschützten Ort aufstellen, beispielsweise in einem Ladeschrank.
- Der Akku und das Ladegerät müssen kompatibel sein (Herstellerangaben beachten).
- Die für die jeweilige Maschine erforderliche PSA nach Betriebsanweisung oder -anleitung benutzen. Sicherheitshinweise für die Verwendung des Geräts beachten.
- Besondere Feuerlöscher werden in der Regel für brennende Lithium-Ionen Akkus nicht benötigt.
Während der Arbeiten:
- Wurde der Akku mechanisch beschädigt, weil er beispielsweise heruntergefallen ist, darf er nicht unmittelbar danach weiterverwendet werden.
- Vor der Weiterverwendung und nach einer Wartezeit von einer Stunde sollte der Akku einer Sicht- und Temperaturprüfung unterzogen werden.
- Während der Wartezeit soll der Akku beaufsichtigt in einem isolierten, feuerfesten Behälter gelagert werden.
- Bei erheblicher Verringerung der Laufzeit muss der Akku entsorgt werden.
- Bei Kontakt mit aus dem Akku ausgetretenen Flüssigkeiten oder Dämpfen die betroffenen Stellen am Körper gründlich mit Wasser reinigen und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
- Die Maschine an einem von Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit geschützten Ort abstellen, wenn sie nicht genutzt wird.
- Den Akku nicht am Körper tragen, wenn keine Zubehörartikel wie eine Heiz- oder Kühljacke (4) benutzt werden.
Nach dem Arbeiten:
- Akku nur in isolierten, feuerfesten Behältern transportieren.
- Wenn vorhanden, Polkappen verwenden, um einen Kurzschluss zu vermeiden.
- Defekte Akkus in feuerfesten Behältern oder Taschen bis zur Entsorgung oder Instandsetzung lagern.
- Die Instandsetzung darf nur vom Fachbetrieb durchgeführt werden.
- Akkus niemals völlig entladen lagern, um sie vor einer Tiefenentladung zu schützen.
Weitere Informationen:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Link: juris)
- ASR 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (Link: baua)
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
Stand: 05/2020