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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 113

Arbeiten mit akkubetriebenen Maschinen und Zubehörprodukten

Akku, Ladegerät inkl. Zuleitung, Maschinen und Zubehörartikel
© BGHM

Bei der Verwendung von Maschinen und Zubehörartikeln werden überwiegend Lithium-Ionen-Akkumulatoren als Energiespeicher eingesetzt. Bei unsachgemäßer Handhabung kann eine Brandgefahr von den Energiespeichern ausgehen. Deshalb muss bei der Verwendung dieser Produkte Folgendes beachtet werden.

Vor dem Arbeiten:

  • Akku (1), Ladegerät inkl. Zuleitung (2), und Maschine (3) oder Zubehörartikel (4) einer Sichtkontrolle auf äußerliche Beschädigungen unterziehen.
  • Nur Batterien für den Tagesbedarf mitführen.
  • Das Ladegerät an einem vor Sonneneinstrahlung, Hitze und Feuchtigkeit geschützten Ort aufstellen, beispielsweise in einem Ladeschrank.
  • Der Akku und das Ladegerät müssen kompatibel sein (Herstellerangaben beachten).
  • Die für die jeweilige Maschine erforderliche PSA nach Betriebsanweisung oder -anleitung benutzen. Sicherheitshinweise für die Verwendung des Geräts beachten.
  • Besondere Feuerlöscher werden in der Regel für brennende Lithium-Ionen Akkus nicht benötigt.

Während der Arbeiten:

  • Wurde der Akku mechanisch beschädigt, weil er beispielsweise heruntergefallen ist, darf er nicht unmittelbar danach weiterverwendet werden.
    • Vor der Weiterverwendung und nach einer Wartezeit von einer Stunde sollte der Akku einer Sicht- und Temperaturprüfung unterzogen werden.
    • Während der Wartezeit soll der Akku beaufsichtigt in einem isolierten, feuerfesten Behälter gelagert werden.
    • Bei erheblicher Verringerung der Laufzeit muss der Akku entsorgt werden.
  • Bei Kontakt mit aus dem Akku ausgetretenen Flüssigkeiten oder Dämpfen die betroffenen Stellen am Körper gründlich mit Wasser reinigen und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Die Maschine an einem von Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit geschützten Ort abstellen, wenn sie nicht genutzt wird.
  • Den Akku nicht am Körper tragen, wenn keine Zubehörartikel wie eine Heiz- oder Kühljacke (4) benutzt werden.

Nach dem Arbeiten:

  • Akku nur in isolierten, feuerfesten Behältern transportieren.
  • Wenn vorhanden, Polkappen verwenden, um einen Kurzschluss zu vermeiden.
  • Defekte Akkus in feuerfesten Behältern oder Taschen bis zur Entsorgung oder Instandsetzung lagern.
  • Die Instandsetzung darf nur vom Fachbetrieb durchgeführt werden.
  • Akkus niemals völlig entladen lagern, um sie vor einer Tiefenentladung zu schützen.

Weitere Informationen:

Stand: 05/2020