Arbeitsschutz Kompakt Nr. 062
Verarbeiten von Leimen/Klebern in Betrieben der Holzbranche

In Betrieben der Holzbranche werde überwiegend folgende Leime/Kleber verarbeitet: Weißleim (formaldehyd-armer Dispersionsleim), Harnstoff-Formaldehyd-Harz-Leim („Kaurit“), Schmelzkleber auf EVA-(Ethylen-Vinyl-acetat-)Basis, Schmelzkleber auf PUR-(Polyurethan-)Basis, Kontakt-Kleber (lösemittelhaltige 1-Komponenten-Kleber), 2-Komponenten-Kleber (PUR-Kleber, Epoxidharz-Kleber) und Sekundenkleber (Cyanacrylat-Kleber).
Vor dem Arbeiten:
- Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinische Vorsorge als Pflichtvorsorge veranlassen oder als Angebots- oder Wunschvorsorge ermöglichen
- Regelmäßige Unterweisungen anhand der Betriebsanweisung und des Sicherheitsdatenblatts durchführen und dokumentieren
- Beschäftigungsbeschränkungen beachten (Jugendliche, werdende Mütter)
- Prüfen, ob weniger gefährliche Arbeitsstoffe eingesetzt werden können – Ersatzstoffprüfung
- Hautschutzplan (Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege) beachten. Wenn eine Schädigung des Werkstücks durch das Hautschutzmittel (Fettfinger auf unbehandeltem Holz) ausgeschlossen werden kann, Hautschutz auf unbedeckte Körperteile auftragen
- Vorhandene Absaugung auf Wirksamkeit prüfen
- Filter an der Atemschutzmaske prüfen; falls erforderlich Filter oder Maske austauschen
Während der Arbeiten:
Allgemeine Schutzmaßnahmen für alle oben genannten Leime/Kleber
- Nicht essen, trinken, rauchen
- Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden
- Zündquellen beim Verarbeiten lösemittelhaltiger Stoffe vermeiden (offene Flammen, heiße Oberflächen), Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen und Schweiß-/Flexarbeiten nur nach schriftlicher Erlaubnis durchführen
Spezielle Schutzmaßnahme nach Leim-/Kleberart
Harnstoff-Formaldehyd-Harz-Leim (Kaurit)/Weißleim
- Technische Absaugung bei Dauerarbeitsplätzen an Heißpressen
- Schutzhandschuhe aus Nitril tragen
- Beim Anrühren dicht schließende Schutzbrille tragen
Schmelzkleber auf EVA-Basis
- Technische Absaugung oberhalb des Leimbeckens
- Beim Umgang mit heißem Leim Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen
Schmelzkleber auf PUR-Basis
- Technische Absaugung im Bereich der Klebstofferwärmung (Abb. 1) und des Auftragbeckens
- Bei Reinigungstätigkeiten Atemschutzmaske A1/P2 tragen
- Bei Spritzgefahr Schutzhandschuhe und Schutzbrille verwenden
- Für kurzfristigen Einsatz Schutzhandschuhe aus Nitril tragen (z. B. bei Reinigungsarbeiten)
Kontaktkleber
- Bei großflächiger Verarbeitung (Abb. 3) Atemschutzmaske Filtertyp verwenden
- Schutzhandschuhe aus Nitril verwenden
- Beim Sprühauftrag (Abb. 2) dicht schließende Schutzbrille benutzen
2-Komponenten-Kleber
- Technische Absaugung bei Dauerarbeitsplätzen an Pressen
- Schutzhandschuhe aus Nitril tragen
Sekundenkleber
- Einatmen der Dämpfe vermeiden
- Schutzbrille tragen
- Schutzhandschuhe aus Nitril benutzen
Nach dem Arbeiten:
- Mit Lösemittel getränkte Lappen in feuerfesten Metallbehältern mit selbstschließendem Deckel sammeln und aufbewahren
- Verschmutzte Haut mit geeigneten Hautreinigungsmitteln waschen
- Hautpflegemittel verwenden
- Verschmutzte Arbeitskleidung getrennt von der Straßenkleidung aufbewahren und regelmäßig reinigen
- Atemschutzmaske in separatem Bereich (Schrank) aufbewahren; Einwegmaske entsorgen
Weitere Informationen:
- DGUV Information 209-042 "Gefahrstoffe im Schreiner-/Tischlerhandwerk und in der Möbelfertigung"
- DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe"
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
- Handschuh-Datenbank von GISBAU
Stand: 11/2016