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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 061

Verarbeiten von Lacken in Betrieben der Holzbranche

In der Holzbranche werden überwiegend Nitrocellulose-Lacke (Nitro-/NC-Lacke), Polyurethan-Lacke (PUR/PU-Lacke), Polyester-Lacke (PE/UP-Lacke), durch Ultraviolett­licht härtende Lacke (UV-Lacke) und wasser­verdünnbare Lacke eingesetzt. Der Auftrag erfolgt im Streich- oder Spritzverfahren. Gesundheits­gefahren entstehen durch das Einatmen von Lösemittel­dämpfen oder Lackaerosolen sowie durch Haut- oder Augenkontakt mit dem Lack.

Mann mit Schutzausrüstung lackiert am Spritzstand
© BGHM

Viele Lacke enthalten gesundheits­schädliche Inhaltsstoffe, manche wirken zudem reizend oder ätzend auf Haut und Augen. Bei Hautkontakt wird die Haut entfettet und hautresorptive Stoffe können in den Körper aufgenommen werden. Die Inhaltsstoffe einiger Lacke (z. B. Isocyanate, Epoxide, Konservierung­smittel) können Allergien auslösen. Das in PE-Lacken vorkommende Styrol ist vermutlich fortpflanzungs­gefährdend. Bei der Verarbeitung von UV-Lacken können Haut und Augen durch aus der Anlage austretende UV-Streustrahlung geschädigt werden. Weiterhin ist das Einatmen von Ozon möglich. Brand- und Explosionsgefahr besteht insbesondere beim Verarbeiten von lösemittel­haltigen Lacken sowie beim Spritzlackieren. Einige Lacksysteme (z. B. Polyesterlacke) härten unter starker Wärmeentwicklung aus. Sind im Lackierraum (z. B. auf Filtermatten) noch entzündbare Reste anderer Beschichtungs­stoffe vorhanden (z. B. Nitrolacke), kann es zur zeitverzögerten (!) Entzündung kommen.

Vor dem Arbeiten:

  • Aktuelle Sicherheits­datenblätter der verwendeten Lacke besorgen (z. B. vom Hersteller oder Lieferanten).
  • Gefahrstoffverzeichnis und Explosionsschutz­dokument ergänzen.
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen.
  • Betriebsanweisung anhand der Gefährdungsbeurteilung erstellen.
  • Beschäftigte zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen. Bei bestehender Sensibilisierung (z.B. ggb. Isocyanaten, Epoxiden) sollten die Beschäftigten keinen weiteren Umgang mit diesen Stoffen haben.
  • Alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Stoffen und Gemischen ausführen, die 0,1 % oder mehr monomeres Diisocyanat enthalten, müssen durch den Arbeitgeber nachweislich zur sicheren Handhabung von Diisocyanaten geschult werden. Die entsprechenden Schulungen müssen von den Herstellern oder Inverkehrbringern angeboten werden. Die verpflichtende Schulung entbindet Arbeitgeber nicht von der regelmäßigen Unterweisungspflicht.
Schutzmaßnahmen veranlassen, Wirksamkeit überprüfen:

Substitution

  • Lacke mit der geringsten Gefährdung auswählen (z. B. Verwendung von wasserbasierten Lacken statt solchen mit hohem Lösemittelanteil).
  • Auftrag mit Streich- statt Sprühverfahren

Technische Schutzmaßnahmen

  • Beim Spritzauftrag von Lacken und beim Verstreichen von lösemittelhaltigen Lacken ist in der Regel eine Absaugung (z. B. Spritzstand) notwendig.
  • Beim Streichauftrag von wasserbasierten Lacken kann eine gute freie Lüftung ausreichend sein, z. B. bei kleinflächigen und kurzzeitigen Tätigkeiten.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Maximal den Schichtbedarf an Lacken am Arbeitsplatz vorhalten.
  • Bei der Lagerung von Lacken Vorgaben der TRGS 510 beachten.
  • Beim Umfüllen in kleinere Gebinde nur bruchfeste und beständige Behältnisse benutzen und wie das Originalgebinde kennzeichnen.
  • Bei selbst angesetzten Lackmischungen erfolgt die Kennzeichnung nach den Vorgaben der TRGS 201.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge festlegen und umsetzen.
  • Beschäftigungsbeschränkungen umsetzen (z. B. Jugendarbeits-, Mutterschutzgesetz).

Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Augenschutz: Erforderlich, wenn eine Gefährdung durch Spritzer bestehen könnte (z. B. beim Spritzauftrag, Mischen oder Umfüllen). Erhöhte Spritzgefahr besteht auch, wenn Aerosole beim Auftrag vom Werkstück zurückprallen könnten. Es wird daher empfohlen, bei Tätigkeiten mit Lacken grundsätzlich eine Korbbrille zu tragen.
  • Atemschutz: Beim Spritzauftrag Atemschutzmaske mit Filter A2P2 (Kennfarbe: braun-weiß) benutzen. Beim Streichauftrag muss eine Atemschutzmaske mit Filter A2 (Kennfarbe: braun) getragen werden, wenn trotz Absaugung Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werden.
  • Hautschutz: Die geeigneten Schutzhandschuhe sind dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 8.2) zu entnehmen. Als sehr häufig geeignet haben sich Chemikalien­schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk erwiesen. Durchdringungszeit und maximale Tragedauer der Schutzhandschuhe beachten. Beschädigte Schutzhandschuhe sofort ersetzen. Haushalts-, Stoff- oder Lederhandschuhe sind völlig ungeeignet.
  • Schutzkleidung: Erforderlich, wenn Anwendende einer erheblichen Verschmutzung ausgesetzt sind. Bei Spritzverfahren oder ungünstigen Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeiten über Kopf) wird ein Chemikalien­schutzanzug (Kategorie III, Typ 5/6) benötigt. Für diesen Fall haben sich Einweg-Schutzanzüge mit Kapuze bewährt. Bei Brand- und Explosionsgefahren ist ableitfähige Schutzkleidung und Fußschutz zu benutzen.

Während der Arbeiten:

  • Schutzmaßnahmen anwenden.
  • Bei Brand- und Explosionsgefahr alle Zündquellen fernhalten (z. B. keine offenen Flammen, keine Funken, keine heißen Oberflächen, elektrische Geräte entfernen, statische Elektrizität durch Erden ableiten).
  • Gefäße, Gebinde stets geschlossen halten und nur zur Entnahme öffnen.
  • Keine Nahrungsmittel im Arbeitsbereich aufbewahren oder verzehren.
  • Benetzte, saugfähige Arbeitskleidung sofort ausziehen und wechseln.

Nach dem Arbeiten:

  • Bearbeitete Werkstücke in Trocknungsräumen oder -bereichen mit guter Belüftung trocknen.
  • Mit Lösemittel getränkte Lappen in feuerfesten Metallbehältern mit selbstschließendem Deckel sammeln und aufbewahren.
  • Leere Behälter zeitnah aus den Arbeitsbereichen entfernen.
  • Bei Selbstentzündungsgefahr (z. B. von Filtermatten) durch wechselweises Verarbeiten verschiedener Lacksysteme Maßnahmen gemäß DGUV Information 209-046 treffen!
  • Atemschutzmaske gemäß Herstellervorgaben lagern oder Einwegmaske entsorgen.
  • Hände reinigen, Hautpflege gemäß Hautschutzplan anwenden.

Weitere Informationen:

Stand: 07/2024