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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 049
Bearbeitungszentrum (BAZ)
Allgemeiner Sicherheitshinweis zum Betrieb der Maschine:
- Maschine nur bestimmungsgemäß entsprechend den Angaben der Herstellfirma und der Betriebsanleitung verwenden
Vor dem Arbeiten:
- Beim Kauf neuer Maschinen sicherheitstechnische und ergonomische Belange berücksichtigen (CE-Kennzeichnung)
- Bei Einsatz von nicht CE-gekennzeichneten Maschinen: mindestens Einhaltung der BetrSichV (alt: Anhang 1; neu: § 8 und § 9)
- Gefährdungsbeurteilung durchführen, dabei das Zusammenwirken von Mensch, Arbeitsmittel und Umfeld im Blick behalten
- Arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen
- Regelmäßige Unterweisungen anhand der Betriebsanweisungen durchführen
- Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten
- Wartung und Prüfung der Anlagen organisieren
- Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahr treffen
Während der Arbeiten:
- Hautschutz verwenden
- Schutzeinrichtungen überprüfen (Funktion der Schutzwirkung)
- Werkzeuge, Werkstücke und Spannfutterbacken richtig einspannen
- Späne mit Handfeger und Spänehaken entfernen
- Im Arbeitsbereich der Bedienperson Gitterroste verwenden
- Schutzeinrichtung nicht manipulieren
- Betriebsparameter wie zum Beispiel Drehzahl, Vorschubgeschwindigkeit und Kühlschmierstoffzugabe angemessen wählen
- Kein Personenaufenthalt während des Automatikbetriebs im Arbeitsbereich
- Werkstück bei Nullpunktfindung vorsichtig anfahren
- Längere Werkstücke zusätzlich gegenlagern
- Zerspanungsprozess beobachten, besonders bei neuen Programmen und Werkstückwechsel
- Bei wassergemischten Kühlschmierstoffen Prüf- und Pflegeplan verwenden
- Bei Instandsetzungsarbeiten Maschine über den Hauptschalter ausschalten und gespeicherte Energien des Wirksamwerdens verhindern
- Schutzbrille tragen
- Gehörschutz tragen
- Generell keine Handschuhe tragen (Verbot!)
- Sicherheitsschuhe tragen
- Enganliegende Arbeitskleidung tragen
Nach dem Arbeiten:
- Nach Beendigung der Tätigkeit Maschine ausschalten
- Hautreinigung und Hautpflege verwenden
Weitere Informationen
- Betriebssicherheitsverordnung (Link: juris)
- Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Link: Europäische Kommission)
- EG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Link: EUR-Lex)
- DGUV Information 209-066 „Maschinen der Zerspanung“
- DGUV Regel 109-003 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“ (Link: DGUV)
- DGUV Information 209-022 „Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen“ (Link: DGUV)
Stand: 09/2016