Arbeitsschutz Kompakt Nr. 044
Arbeiten an Tischfräsmaschinen
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Vor dem Arbeiten:
- Beschäftigungsbeschränkungen einhalten (siehe DGUV Regel 109-606)
- Bedienungsanleitung der Herstellfirma beachten
- Werkstück auf Fremdkörper, Risse und lose Äste prüfen
- Hilfsmittel bereithalten, z. B. Werkzeugverdeckung (6),Vorschubapparat, Andruckelemente, Spannlade (4) Tischverlängerungen (2), Zuführelemente, Einstell- und Messinstrumente
- Tischfräsmaschine an Absaugung (3) anschließen
- Einstellarbeiten an der Maschine nur im Stillstand vornehmen
- Nur für Handvorschub geeignete Fräswerkzeuge – gekennzeichnet mit der Aufschrift "HANDVORSCHUB", "MAN" oder BG-TEST-Prüfzeichen – verwenden
- Fräswerkzeuge ohne Beschriftung mit Prüfschablone kontrollieren, ggf. Werkzeug der Benutzung entziehen
- Werkzeugeinstellung mit Hilfe einer Messuhr durchführen
- Möglichst Vorschubapparat einsetzen
- Andruckvorrichtungen und Werkzeugverdeckungen (6) einstellen
- Zur sicheren Werkstückführung durchgehenden Anschlag (5) verwenden
- Drehrichtung des Werkzeuges auf Gegenlauf kontrollieren
- Beim Einsetzfräsen Tischverlängerungen (2) mit Queranschlägen (7) anbringen. Bei kurzen Werkstücken Spannlade (4) verwenden
- Auf Stolperstellen achten, Fußboden im Bewegungsbereich um die Maschine frei von Stolperstellen halten
- Eng anliegende Kleidung tragen
- Sicherheitsschuhe tragen und Gehörschutz benutzen
- Handschuhe nur bei Werkzeugwechsel tragen
- Nur mit Absaugung arbeiten
Während der Arbeiten:
- Vorschubapparat so einstellen, dass das Werkstück sicher am Anschlag geführt wird
- Bei Handvorschub die Hände mit geschlossenen Fingern flach auf das Werkstück legen und gleichmäßig vorschieben
- Probefräsen nur mit Schutzvorrichtungen durchführen
- Werkstücke bei der Bearbeitung gegen Kippen sichern, dazu Tischverlängerungen (2), Tischverbreiterungen oder Andruckhilfen (6) einsetzen
- Bei Arbeitsunterbrechungen Maschine ausschalten
Nach dem Arbeiten:
- Maschine und Absaugung ausschalten
- Beim Reinigen Staubsauger verwenden, Druckluft vermeiden
Weitere Informationen:
- DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk"
- BG 96.2 "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien"
- BG 96.18 "TSM Holzbearbeitungsmaschinen - Handhabung und sicheres Arbeiten"
- Abschnitt „Tischfräsmaschinen“
Stand: 05/2019