Arbeitsschutz Kompakt Nr. 019
Arbeiten an Gewindeschneidemaschinen
Vor dem Arbeiten:
- Gefährdungsbeurteilung durchführen
- Regelmäßige Unterweisung anhand der Betriebsanweisung durchführen
- Wartung und Prüfung der Maschine organisieren
- Wartung nur im Stillstand ausführen
- Maschine standsicher aufstellen
- Anschlussleitung auf Beschädigung prüfen
- Vor dem Einschalten Einstellwerkzeuge oder Schraubenschlüssel entfernen
- Eng anliegende Kleidung tragen, Schmuckstücke und Armbanduhren ablegen
- Niemals Handschuhe tragen
- Für sicheren Stand sorgen
- Bei langen Werkstücken höhenverstellbare Materialauflagen verwenden (1)
- Blockaden aus Spänen und Bruchstücken des Werkstückes entfernen
- Geeigneten Hautschutz verwenden
Während der Arbeiten:
- Schutzbrille und Gehörschutz verwenden
- Maschine nicht ohne und nicht mit defektem Fußschalter verwenden
- Maschinen mit sich drehendem Werkstück:
- Der Fußschalter (2) muss über eine selbsttätige Rückstellung verfügen, ein Dreistellungsfußschalter (AUS-EIN-Not-Halt) ist zu bevorzugen.
- Es darf kein zweiter Schalter – außer dem Not-Halt – zum Stillsetzen der Maschine vorhanden sein (3).
- Der Nachlauf darf höchstens eine Umdrehung betragen.
- Drehrichtungsschalter für Vorwärts- und Rückwärts-Umschaltung dürfen keine dazwischenliegende AUS-Stellung haben.
- Ist eine der vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt, muss entweder der gefährdete Bereich abgesperrt oder das Werkstück unzugänglich abgedeckt werden.
- Der Gewindeschneidkopf und alle anderen sich bewegenden Maschinenteile müssen verdeckt (4) sein.
- Niemals in umlaufende Spann- bzw. Führungsfutter greifen
- Die Maschine ist ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden. Aufhanfen und An- bzw. Aufschrauben von Fittings u. ä. Arbeiten bei laufender Maschine sind verboten.
Bei Verwendung von Kühlschmierstoffen:
- Vermeiden Sie intensiven Hautkontakt mit den Kühlschmierstoffen. Diese haben entfettende Wirkung.
- Schutzbrillen oder Gesichtsschutz verwenden
- Zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe, z. B. Bohr- oder Schneidöle verwenden
- Bei wassergemischten Kühlschmierstoffen mindestens einmal wöchentlich Nitritgehalt und pH-Wert kontrollieren
- Nicht mehr verwendungsfähige Kühlschmierstoffe in Behältern sammeln, kennzeichnen und fachgerecht entsorgen
- Hautschutzplan erstellen
Nach dem Arbeiten:
- Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten
- Vor Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten Netzstecker ziehen
- Geeignete Hautreinigung und -pflege verwenden
Weitere Informationen:
- Betriebssicherheitsverordnung (Link: juris)
- DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" Kapitel 2.26 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" (Link: DGUV)
- DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen"
- DGUV Information 209-022 "Hautschutz in Metallbetrieben"
Hier können Sie die Arbeitsschutz Kompakt Nr. 019 "Arbeiten an Gewindeschneidemaschinen" als PDF herunterladen.
Stand: 12/2015