Werden Sie Aufsichtsperson bei der BGHM

Aufsichtsperson bei der BGHM

Als Berufsgenossenschaft haben wir als Teil der gesetzlichen Unfallversicherung einen Präventionsauftrag zu erfüllen: Durch Förderung und Gewährleistung von Präventionsleistungen möchten wir erreichen, dass die Beschäftigten in unseren Mitgliedsbetrieben der Branchen Holz und Metall immer sicherer arbeiten. Unser gesetzlich verankerter Leitgedanke lautet: „Prävention mit allen geeigneten Mitteln.“ 

Mit unserer kontinuierlichen Präventionsarbeit haben wir zudem das Ziel, zu einem gesamtheitlichen Verständnis des betrieblichen Arbeitsschutzes beizutragen. Eine zentrale Stellung bei der Erfüllung unseres gesetzlichen Präventionsauftrags nimmt hierbei die Aufsichtsperson (AP) ein.

Ihre Rolle als Aufsichtsperson

Als AP sind Sie zentrales Bindeglied zwischen der BGHM und unseren Mitgliedsunternehmen. Dabei übernehmen Sie ein Spektrum komplexer Aufgaben: Sie überwachen, beraten und schulen unsere Mitgliedsbetriebe und leisten so einen ent­scheidenden Beitrag zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Zu diesem Zweck führen Sie in Ihrem beruflichen Alltag Betriebsbesichtigungen durch. Sie beurteilen die Sicherheit von einzelnen Tätigkeiten sowie von Maschinen und Anlagen. Hierbei kommen Ihnen Ihr technisches Hintergrundwissen so­wie Ihre Berufserfahrung zugute. Unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten vor Ort ermitteln Sie den individu­ellen Beratungs-bzw. Überwachungsbedarf. Diesen stimmen Sie mit dem Unternehmen ab und stellen die Nachverfolgung sicher. Sie steuern dabei auch die Unterstützungsleistungen der BGHM. Nötigenfalls setzen Sie zwingend erforderliche Maß­nahmen zum Schutz der Beschäftigten mit geeigneten Mitteln durch.

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Um Ihre Fahrtzeiten kurz zu halten, sind Sie für Betriebe möglichst nahe an Ihrem Wohnort zuständig. Die Planung und Dokumentation Ihrer Betriebsbesuche können Sie auch aus dem Mobile Office organisieren. Gleichzeitig stehen Ihnen an unseren Standorten modern gestaltete Arbeitsplätze zur Verfügung. 

Zur Schulung von betrieblichen Personengruppen mit Aufgaben im Arbeitsschutz bietet die BGHM Grundlagen- und Fachseminare an. Sie finden in Hotels, an BGHM-eigenen Bildungsstätten oder online statt. Als AP werden Sie dabei als Lehrkraft tätig. 

Auf sämtliche Aufgaben werden Sie von uns im Rahmen der Ausbildung zur AP intensiv vorbereitet.

Einstieg als Ingenieurin / Ingenieur

Ihre Ausbildung zur Aufsichtsperson dauert in der Regel zwei Jahre.
Je nach Studienabschluss (Bachelor oder Master der Ingenieur- oder Naturwissenschaften) steigen Sie bei uns in der Laufbahn des gehobenen bzw. des höheren Dienstes nach den Regelungen für Angestellte ein. Die Bezahlung richtet sich nach dem Berufsgenossenschaftlichen Angestelltentarif (BG-AT). 
Nach der erfolgreichen Qualifizierungsphase werden Sie Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit. Es gelten dann die Regelungen für Bundesbeamte. Aufgrund der vorgesehen Verbeamtung müssen Sie bereits zu Beginn Ihrer Ausbildung die Voraussetzungen für den Zugang in die Beamtenlaufbahn erfüllen.   
 

Einstieg als Meister/in / Techniker/in

Ihre Ausbildung zur Aufsichtsperson dauert in der Regel ein Jahr.

Als Meister/in bzw. Techniker/in steigen Sie bei uns nach den Regelungen für Angestellte ein. Die Bezahlung richtet sich nach dem Berufsgenossenschaftlichen Angestelltentarif (BG-AT). 

Voraussetzung für eine Beschäftigung ist ein Abschluss als Meister/in bzw. Techniker/in einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung, der mindestens dem Kompetenzniveau sechs des DQR entspricht.  

Das sind Sie

  • Nach ihrem erfolgreichen Bildungsabschluss waren Sie mindestens zwei Jahre in der betrieblichen Praxis tätig und konnten Erfahrungen in Industrie, Handwerk oder Bau sammeln.
  • Sie haben Freude am Kontakt mit Menschen und Sie sind bereit auch bei unterschiedlichen Interessenslagen durch Ihre Moderations- und Konfliktfähigkeit Vereinbarungen zu erzielen.
  • Sie zeichnet ein hohes Maß an Selbstorganisation, Ver­ant­wort­ungs­be­wusst­sein sowie Handlungs- und Umsetzungskompetenz aus.
  • Sie bringen die Bereitschaft zur überwiegenden Außen­dienst­tätig­keit in Betrieben und auf Baustellen mit. Eine PKW-Fahrerlaubnis wird vorausgesetzt.
  • Für unsere Seminare, für Fortbildungen und weitere Anlässe sind Sie zudem auch zu mehrtägigen Dienstreisen bereit.
  • Sie freuen sich darauf, sich kontinuierlich fortzubilden.
Aufsichtspersonen prüfen den Arbeitsschutz in einer Werkhalle.

Ausbildungsablauf

Zu Beginn Ihrer Ausbildung erhalten Sie einen individuell auf Sie zugeschnittenen Ausbildungsplan. Dieser beinhaltet sowohl die Teilnahme an Seminaren (intern/extern) als auch an Hospitationen an Standorten der BGHM sowie bei anderen Unfallversicherungsträgern. 
Um Sie während Ihrer Ausbildung optimal zu unterstützen, führen unsere Ausbildungsbeauftragten, Führungskräfte sowie Kolleginnen und Kollegen der Präventionsbezirke gemeinsam mit Ihnen Betriebsbegehungen durch. Dadurch erhalten Sie schon früh einen Einblick in Ihren späteren Arbeitsalltag. 
Darüber hinaus wird Ihnen eine erfahrene Aufsichtsperson zur Seite gestellt, die Sie während Ihrer Ausbildung als Mentor bzw. Mentorin unterstützt. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung in Theorie und Praxis.

Zwei Aufsichtspersonen inspizieren eine Produktionsanlage.

Das bieten wir

  • eine umfassende Ausbildung zur Aufsichtsperson inklusive individueller Förderung
  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit, die auch teils mobil von zu Hause aus geplant und aufgenommen werden kann 
  • einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit 
  • flexible Arbeitszeit und die Möglichkeit zur Teilzeit (während der Ausbildung eingeschränkt) mit 30 Urlaubstagen im Jahr
  • ein angenehmes Betriebsklima und familienfreundliches Arbeitsumfeld 
  • ergonomische Arbeitsplätze mit moderner IT-Ausstattung am jeweiligen Dienstsitz 
  • umfassende Schulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten 
  • Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.

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Florian Hoppner            
06131 802-15156
florian.hoppner@bghm.de

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