Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall interessieren und sich vielleicht auch schon bei uns beworben haben.

Transparenz

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb möchten wir Sie an dieser Stelle informieren, wie Bewerbungsverfahren bei uns üblicherweise ablaufen.

Es ist uns bewusst, dass eine Bewerbung für Sie mit Aufwand, Kosten und Hoffnungen verbunden ist. Deshalb lesen wir jede Bewerbung sorgfältig und prüfen, ob der Bewerber oder die Bewerberin mit seinen/ihren Fähigkeiten den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle entspricht.

Wir erhalten sehr viele Bewerbungen. Deshalb benötigt die Auswahl des richtigen Bewerbers oder der richtigen Bewerberin einige Zeit. Bitte stellen Sie sich darauf ein.

Ihre Bewerbungsunterlagen

Ihre Bewerbungsunterlagen und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten verwenden wir ausschließlich zur Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses.

Folgende Informationen benötigen wir nicht:

Diese Informationen sind für unsere Entscheidung grundsätzlich irrelevant.

Elektronisches Bewerbungsmanagement

Jede Bewerbung nehmen wir in unser elektronisches Bewerbungsmanagementsystem auf. Bei Online-Bewerbungen geschieht dies automatisch. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie für Bewerbungen unser Webformular nutzen.

Bewerbungen auf Papier werden von uns eingescannt und anschließend an den Absender zurückgeschickt. Es ist also völlig normal, wenn Sie schon nach wenigen Tagen Ihre Bewerbungsunterlagen zurückerhalten.

Einsicht in Bewerbungsunterlagen

Zugriff auf Ihre elektronisch gespeicherten Bewerbungsunterlagen haben grundsätzlich nur die Mitarbeiter/innen der Personalabteilung. Um beurteilen zu können, ob Sie fachlich für eine Stelle geeignet sind, gewähren wir auch dem oder der jeweiligen Fachvorgesetzten Einsicht in Ihre Unterlagen. Gesetzlich sind wir außerdem verpflichtet, bestimmten Interessenvertretungen die Bewerbungen auf eine Stelle vorzulegen. Dies sind der Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung und die Gleichstellungsbeauftragte.

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Stellen außerhalb der BGHM weiter. Die Daten werden auf Servern innerhalb Deutschlands gespeichert. 

Schwerbehinderung

Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie dies freiwillig in Ihrer Bewerbung angeben. In diesem Fall würden wir unsere Arbeitgeberpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen wahrnehmen. Das gilt selbstverständlich auch, wenn Sie einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind.

Kontaktaufnahme

Wenn wir Fragen haben, melden wir uns normalerweise per E-Mail bei Ihnen – es sei denn, Sie möchten nicht per E-Mail kontaktiert werden. Bitte stellen Sie sicher, dass unsere E-Mails nicht im „Spam“-Ordner Ihres Mail-Programms landen.

Falls Sie Fragen an uns haben, würden wir uns ebenfalls über eine Mail an bewerbung@bghm.de oder einen Anruf freuen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir am Telefon nur allgemeine Auskünfte geben können. Aus Datenschutzgründen sind wir daran gehindert, Telefonanrufern Informationen zu konkreten Bewerbungen zu geben. Dies hat damit zu tun, dass wir die Identität des Anrufers nicht überprüfen können.

Vorstellungsgespräche

Bewerber/innen, die aufgrund ihrer Bewerbungsunterlagen in die engere Wahl kommen, möchten wir in einem Vorstellungsgespräch näher kennenlernen. Die Einladung und den Gesprächstermin bekommen Sie normalerweise per E-Mail. Bitte bestätigen Sie uns den Termin, damit wir wissen, ob wir mit Ihnen rechnen können.

Für Vorstellungsgespräche ist bei der BGHM ein Auswahlgremium zuständig. Das bedeutet, dass Sie im Gespräch einer Gruppe von mehreren Menschen gegenübertreten. Bitte lassen Sie sich dadurch nicht irritieren. Es ist uns bewusst, dass diese Gesprächssituation für Sie mit zusätzlichem Stress verbunden sein kann. Uns ist es aber wichtig, dass nicht nur eine Person über eine Einstellung entscheidet, sondern eine transparente und möglichst objektive Entscheidung durch ein Gremium getroffen wird.

Zuschuss zu Ihren Reisekosten

Wenn Ihnen wegen der Teilnahme am Vorstellungsgespräch Kosten entstehen, können wir Ihnen diese unter folgenden Voraussetzungen erstatten:

Erstattungsfähig sind die Kosten einer Bahnfahrkarte der 2. Klasse, jedoch ohne Nahverkehr (Taxi oder ÖPNV) am Abfahrts- und Zielort. Wenn Sie mit dem Auto kommen, erstatten wir Ihnen 20 Cent je Kilometer, maximal 100 Euro. Wenn Sie wegen des Vorstellungsgesprächs im Hotel übernachten müssen, bekommen Sie von uns einen Zuschuss von maximal 50 Euro zu den Übernachtungskosten (ohne Verpflegung und sonstige Dienstleistungen).

Der Reisekostenzuschuss kann nur gewährt werden, wenn die Fahrt- und/oder Übernachtungskosten mehr als 10 Euro betragen und Sie den Zuschuss innerhalb von drei Monaten beantragen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie nach dem Vorstellungsgespräch.

Abschluss

Wenn wir uns für einen Bewerber oder eine Bewerberin entschieden haben, informieren wir alle anderen Interessenten über den Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Die Bewerbungsunterlagen werden von uns zunächst elektronisch archiviert. Nach sechs Monaten werden die Unterlagen und alle personenbezogenen Daten der ehemaligen Bewerber/innen gelöscht.

Weitere Hinweise zum Datenschutz

Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.